Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1504 August 23

König Maximilian bestätigt die Gewinne Wilhelm II. aus dem Streit mit Pfalz

Regest-Nr. 3309

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 67/, BI. 166-169v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 430 Nr. 1110.
Regest
Haßlach. - König Maximilian bekundet, daß Herzog Ruprecht von Bayern und seine Gemahlin und Pfalzgraf Philipp bei Rhein und ihre Helfer wegen Ungehorsam gegen den König und Bruch des Landfriedens der Reichsacht verfallen waren und der König jedermann befohlen hat, diese Acht an ihnen und ihrem Gut zu vollstrecken. Demgemäß hat Landgraf Wilhelm [II.] sie bekriegt und eine Anzahl ihrer Märkte und Dörfer und einen Teil ihres Gebietes in seine Gewalt gebracht. Weil der Landgraf dem Befehl des Königs gefolgt ist, übereignet ihm dieser nun die Stadt Umstadt mit den beiden Schlössern, das Schloß Stein, Schloß und Stadt Homberg, die Schlösser Bickenbach und Rheinberg sowie etliche Märkte und Dörfer, die alle dem genannten Pfalzgrafen Philipp gehört haben und in Zukunft dem Fürstentum Hessen gehören sollen. Außerdem hebt König Maximilian aus königlicher Machtvollkommenheit die pfälzische Lehnshoheit auf über Schloß und Tal Braubach, über Schloß und Tal Lichtenberg, über das Burglehen zu Oppenheim, über das Vierherrengericht auf dem Einrich und den Hof, den Werner von Kasdorf dort von der Pfalz zu Lehen getragen hat, so wie sie noch Landgraf Wilhelm [III.] d.J. von der Pfalz zu Lehen empfangen hat. Diese Lehen sollen die Fürsten von Hessen in Zukunft mit ihren Regalien vom König empfangen. Sollte Pfalzgraf Philipp wieder in Gnade angenommen und vom Banne gelöst werden, dann sollen die genannten Schlösser und Städte nicht in die Restitution mit aufgenommen, sondern ausdrücklich davon ausgenommen werden. Pfalzgraf Philipp soll auch erst dann wieder begnadigt und absolviert werden, wenn er auf die genannten Städte und Schlösser ausdrücklich zugunsten des Landgrafen Wilhelm und seiner Erben verzichtet hat. Der König wird auch kein Mandat ausgehen lassen, dem Pfalzgrafen die ihm abgewonnenen Städte wieder zuzustellen, er verpflichtet sich ferner, die königliche Übereignung der genannten Schlösser und Städte nicht zu widerrufen, und gebietet allen örtlichen Beamten und Befehlhabern, den Landgrafen Wilhelm im Vollzug dieses königlichen Willens nicht zu behindern bei einer Strafe von 1000 Mark lötigen Goldes.
Siegel des Ausstellers.
Haßlach am 23. August 1504.
Nachweise

Ausstellungsort

Haßlach

Aussteller

Maximilian I., Kaiser

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Personen

Bayern-Landshut, Herzöge, Ruprecht der Tugendhafte · Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kasdorf, Werner von · Bayern-Landshut, Herzöge, Elisabeth, Frau Ruprechts des Tugendhaften, geb. Herzogin von Bayern-Landshut

Weitere Orte

Bayern, Herzöge · Pfalz bei Rhein, Pfalzgrafen · Umstadt · Umstadt, Burg · Stein, Burg · Homberg, Burg · Homberg, Stadt · Bickenbach, Burg · Rheinberg, Burg · Braubach, Burg · Braubach, Tal · Lichtenberg, Burg · Lichtenberg, Tal · Oppenheim · Einrich, VierherrenGerichte

Sachbegriffe

Könige · Herzöge · Pfalzgrafen · Ehefrauen · Helfer · Fehden · Landfrieden · Reichsacht · Güter · Kriege · Märkte · Dörfer · Eroberungen · Burgen · Schlösser · Städte · Täler · Burglehen · Lehenshoheit · Lehen · Vierherrengerichte · Höfe · Fürsten · Regalien · Bann · Restitutionen · Erben · Besitz, Verzicht auf · Beamte · Befehlshaber · Strafen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3309 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3309> (Stand: 16.04.2024)