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Landtag verabschiedet Verwaltungsreform und Haushalt, 6. Mai 1953

Der Hessische Landtag verabschiedet in seiner Sitzung wichtige Gesetze für das Bundesland. Besonders die Gesetze zur Verwaltungsreform, das Gesetz über die Schaffung des Landeswohlfahrtsverbandes in Hessen und das Gesetz über die Neuordnung des öffentlichen Bank- und Sparkassenwesens stehen im Fokus der Abstimmung. Bei dieser nehmen in namentlicher Abstimmung die Abgeordneten der SPD und des Gesamtdeutschen Blocks das Gesetz an; CDU und FDP lehnen das Gesetz ab. Letztere beantragt beim Staatsgerichtshof eine einstweilige Verfügung gegen die Landesregierung, die dieser untersagen soll, das Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen zu veröffentlichen, da diese nach Meinung der FDP gegen die Verfassung verstoßen. Der Staatsgerichtshof solle, auch nach Meinung der CDU, zunächst die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze überprüfen. Das Gesetz über den Landeswohlfahrtsverband sieht vor, dass hessische Städte und Landkreise in einem einzigen Verband zusammengefasst werden, der als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Aufgaben der Fürsorge und Fürsorgeerziehung erfüllt. Darüber hinaus soll der Verband in den drei Regierungsbezirken Zweigstellen einrichten, denen das Land Fürsorgeaufgaben überträgt. Der Aufbau des Verbandes nach dem neuen Gesetz beinhaltet die Verbandsversammlung, die aus 45 Mitgliedern, die von den Stadtverordneten der kreisfreien Städte und den Kreistagsabgeordneten für vier Jahre gewählt werden, besteht, den Verwaltungsausschuss, den Direktor sowie dessen Stellvertreter. Sie bilden die Organe des Verbandes.

Durch die Annahme des Gesetzes über die Neuordnung des öffentlichen Banken- und Sparkassenwesens, werden die Nassauische Landesbank in Wiesbaden und die Landeskreditkasse in Kassel zum 31. Mai 1953 aufgelöst. An ihre Stelle tritt die Hessische Landesbank-Girozentrale mit Sitz in Frankfurt am Main. In Darmstadt und Wiesbaden sind Zweigstellen der Bank vorgesehen. Hessen und der Hessische Sparkassen- und Giroverband stellen zu gleichen Teilen das Stammkapital der Bank. Die Nassauische Sparkasse besteht auch weiterhin.
(MB)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Landtag verabschiedet Verwaltungsreform und Haushalt, 6. Mai 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4209> (Stand: 6.5.2022)
Ereignisse im April 1953 | Mai 1953 | Juni 1953
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