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Hessen erhebt Einspruch gegen die Verlegung der Frankfurter Außenhandelsstelle nach Köln, 1. April 1951

Die Hessische Landesregierung erhebt Einspruch gegen die vom Ministerialdirektor Carl Krautwig (1904–1981) angekündigte Verlegung der Frankfurter Außenhandelsstelle nach Köln. Aus dem Ministerpräsidium ist zu vernehmen, dass diese Plan den vorherigen Entscheidungen des Bundestages und den Bundesrates widerspreche. Daher versucht Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) gegen diese Entscheidung des Bundeskabinetts, die nach der Entscheidung des Bundestags angekündigt wurde, zu intervenieren. Besonders Vertreter der südhessischen Wirtschaft protestierten beim Ministerpräsident gegen diese Verlegung und fordern ihn auf, in Bonn für den vollständigen Verbleib der Stelle in Frankfurt einzutreten, wie dies auch vom Bundestag beschlossen worden sei.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Hessen erhebt Einspruch gegen die Verlegung der Frankfurter Außenhandelsstelle nach Köln, 1. April 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3737> (Stand: 3.8.2020)
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