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Hessischer Landtag verabschiedet Besoldungs-Anpassungsgesetz, 13. März 1952

Der Hessische Landtag verabschiedet ein neues Besoldungs-Anpassungsgesetz. Der Block der Heimatvertriebenen stimmte im Gegensatz zu den übrigen Parteien gegen das Gesetz. Mit dem Gesetz wird die bereits angewandte 20 % Erhöhung der Grundgehälter rechtens. Ebenso wird für die Gewährung einer Pension nun eine Dienstzeit von zehn Jahren angesetzt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Spätheimkehrer und unverschuldet Dienstentlassen aufgrund von Krankheit oder körperlicher Versehrtheit. Weiterer Bestandteil des Gesetzes sind Regelungen über die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, denen eine Weiterbeschäftigung durch die Militärregierung untersagt worden ist.
(MB)

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„Hessischer Landtag verabschiedet Besoldungs-Anpassungsgesetz, 13. März 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4038> (Stand: 13.3.2022)
Ereignisse im Februar 1952 | März 1952 | April 1952
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