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Zuzugssperre in Frankfurt, 23. August 1945

Die Stadt Frankfurt am Main verhängt eine Sperre für Zuzug und Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen. Die von Oberbürgermeister Kurt Blaum (1884–1970) erlassene Verordnung sieht Ausnahmen nur in besonderen Fällen vor, für die beim Wohnungsamt eine eigene Abteilung „Zuzugsgenehmigung“ eingerichtet worden ist. Gleichzeitig schafft eine weitere Verordnung die rechtliche Grundlage zur Beschlagnahmung von „Aktivistenwohnungen“ (das heißt Wohnungen NS-belasteter Personen), die vorzugsweise den aus rassischen, religiösen und politischen Gründen durch die Nationalsozialisten Verfolgten zugewiesen werden sollen. Zuvor hatte der Magistrat zwischen April und Juni eine Personenstandsaufnahme durchgeführt, um sich einen ersten Überblick über die ungefähre Zahl von vorhandenen Wohnungen und Einwohnern in der Stadt zu machen. Demnach sind von ehemals 176.000 Wohnungen nur noch 101.000 bewohnbar. Die Bevölkerung der Stadt verringerte sich von 555.000 (Stand 31. Oktober 1939) auf 269.000 (Stand 1945). Allerdings setzte bereits mit dem Waffenstillstand im Mai schon der Rückstrom der aus der Mainmetropole geflohenen und vertriebenen oder aus anderen Gründen gegangenen Menschen ein.

Das für die Wohnraumlenkung zuständige Wohnungsamt arbeitet bereits wieder seit April 1945 mit 58 Bediensteten. Es bewirtschaftet den vorhandenen Wohnraum nach den Vorschriften der Wohnraumlenkungsverordnung vom 27. Februar 19431 zu bewirtschaften. Die Zuzugssperre wird am 13. Februar 1950 unter dem neuen Bürgermeister Walter Kolb (1902–1956; SPD) aufgehoben.
(KU)


  1. Wohnraumlenkungsverordnung vom 27. Februar 1943, D.RGBl. I S. 127.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Zuzugssperre in Frankfurt, 23. August 1945“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4930> (Stand: 15.3.2021)
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