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Hessischer Landtag beschließt Programm zur „sozialen Aufrüstung des Dorfes“, 3. April 1952

Der Hessische Landtag in Wiesbaden verabschiedet das Programm zur „sozialen Aufrüstung des Dorfes“. Damit folgt das Parlament einem Antrag der SPD-Fraktion, die Errichtung von Dorfgemeinschaftshäusern, den Ausbau der Familienfürsorge auf den Dörfern sowie die kulturelle und künstlerische Aufwertung des dörflichen Lebensraums als Teil des von Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) im Vorjahr initiierten Hessenplans zu finanzieren. Zur Verwirklichung des Vorhabens wird im Etat-Jahr 1952/53 ein erstmaliger Betrag von 1,5 Millionen DM bereitgestellt.

Verbesserung der dörflichen Lebensqualität durch den Bau von Dorfgemeinschaftshäusern

Dorfgemeinschaftshäuser sind ein Kerngegenstand des Plans zur „sozialen Aufrüstung des Dorfes“ und des „Hessenplans“. Sie entstehen ab der ersten Hälfte der 1950er Jahre in zahlreichen hessischen Dörfern und Gemeinden, bieten Raum für Veranstaltungen und stellen gemeinschaftlich genutzte Einrichtungen zur Verfügung. Hier können die Dorfbewohner Duschen und Baden, Wäschewaschen, Backen und Keltern. Tiefgefrieranlagen ermöglichen die langfristige Aufbewahrung von Nahrungsmitteln. Vielfach ist den Gemeinschaftshäusern eine Gesundheitsstation oder der örtliche Kindergarten angeschlossen. Ihr Bau war des zu Beginn der 1950er Jahre von Ministerpräsident Zinn aufgestellten Hessenplans. Erst 1988 wurde mit dem Auslaufen der letzten Förderperiode des Hessenplans die Errichtung von Dorfgemeinschaftshäusern in Hessen beendet.
(KU)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Hessischer Landtag beschließt Programm zur „sozialen Aufrüstung des Dorfes“, 3. April 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/168> (Stand: 3.4.2023)
Ereignisse im März 1952 | April 1952 | Mai 1952
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