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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

Erlaß der Hessischen Gemeindeordnung, 21. Dezember 1945

In Groß-Hessen ergeht die neue (Groß-) Hessische Gemeindeordnung. Sie ist die erste Nachkriegsgemeindeordnung in einem westdeutschen Land und bildet die Rechtsgrundlage für den Aufbau kommunaler Strukturen. Ihre Bekanntgabe erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt für Groß-Hessen.

Mit der Aufteilung des vormaligen deutschen Reichsgebietes durch die alliierten Besatzungsmächte werden die Regelungen der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 (DGO) aufgehoben. Die Gemeindeordnung des am 19. September 1945 durch die Proklamation Nr. 2 des Oberbefehlshabers der amerikanischen Streitkräfte in Europa, General Dwight D. Eisenhower, ins Leben gerufenen Landes Groß-Hessen versteht sich als provisorische Übergangslösung. Sie übernimmt viele Vorschriften der DGO wörtlich oder mit geringen Abweichungen in der Paragraphenfolge. Gemeinsam mit der am 24. Januar 1946 in Kraft tretenden Hessischen Kreisordnung sowie den Gesetzen zum hessischen Kommunalwahlrecht bildet sie die Hessische Kommunalverfassung.

In ihrer Funktion als Gemeindeverfassung regelt die Hessische Gemeindeordnung den Aufbau, die Zuständigkeit, und alle Rechte und Pflichten der kommunalen Organe des Landes Hessen. Ihre diesbezüglichen Vorschriften betreffen alle kommunalen Organe wie die Gemeindeverwaltung, die Stadtverordnetenversammlung, den Gemeindevorstand (Magistrat), den Bürgermeister, den Ortsbeirat und andere mehr. Zugleich stellt sie die Basis der kommunalen Finanzwirtschaft dar und regelt die staatliche Aufsicht über die Gemeinden.
(KU)

Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Erlaß der Hessischen Gemeindeordnung, 21. Dezember 1945“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5012> (Stand: 21.12.2020)
Ereignisse im November 1945 | Dezember 1945 | Januar 1946
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