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Zweite Lesung des hessischen Haushaltsplans im Landtag, 23. April 1953

Das hessische Parlament befasst sich in seiner Sitzung in zweiter Lesung mit dem hessischen Haushaltsplan für das Jahr 1953. Beraten wird über das vom Haushaltsausschuss vorgeschlagene Haushaltplanfeststellungsgesetz, dass Einnahmen in Höhe von 1,6 Milliarden DM und die Ausgaben auf 1,64 Milliarden DM festlegt. Der ordentliche Haushalt soll bei 1,42 Milliarden DM Einnahmen und 1,46 Milliarden DM Ausgaben liegen. Der außerordentliche Haushalt liegt in Einnahmen und Ausgaben bei 177,7 Millionen DM. Insgesamt fehlen 40,6 Millionen DM im Haushalt. In der anschließenden Debatte kommt es zu Auseinandersetzungen über den Staatskommissar für die hessischen Notstandsgebiete, dessen Einrichtung im Etat nicht vorgesehen war. Finanzminister Heinrich Troeger (1901–1975; SPD) und Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) weisen die Kritik der CDU von sich. Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973; SPD) nimmt in der Debatte zudem Stellung zu den gegen die Frankfurter Polizei erhobenen Vorwürfen und betont, dass der hessische Personalpolitik hier kein Vorwurf gemacht werden könne.
(MB)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Zweite Lesung des hessischen Haushaltsplans im Landtag, 23. April 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4207> (Stand: 23.4.2022)
Ereignisse im März 1953 | April 1953 | Mai 1953
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