Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1330 Januar 17

Urfehde der Brüder von Ebertshausen

Regest-Nr. 15764

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2617 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 266⟩.
Stückbeschreibung: Stark angemodert und aufgezogen.
Siegel: Siegel ab.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, Katzenelnbogener Kopiar, fol. 102, um1400; Hauptstaatsarchiv Koblenz, Katzenelnbogener Kopiar, 216, um 1430.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium V, fol. 293v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 244 Nr. 729.
Regest
Die Brüder Starkrad, Lutz, Heine und Simon von Ebertshausen schwören, nichts mehr gegen den Grafen Wilhelm von Katzenelnbogen und seine Kinder zu unternehmen, was diesen schädlich ist und wodurch sie deren Gnade verliehen könnten. Tun sie es doch, sollen sie treulos, ehrlos und meineidig sein. Kommen sie in den Besitz von Gütern, die sie zu Lehen machen können, sollen sie diese dem Grafen auftragen, von ihm zu Lehen empfangen und seine Mannen davon sein.
Für die Aussteller siegeln die Ritter Heine von Laurenburg, Richwin vom Turm und Thiemo von Langenau.

Wortlaut der Datierung

D. 1330 ipso die sancti Anthonii.

Weitere Informationen

Die Siegler verbürgen sich 1330 Juli 1#15803@ol/q> für Starkrad von Ebertshausen, der in gräfliche Gefangenschaft geraten war.

Nachweise

Aussteller

Ebertshausen, Starkrad von · Ebertshausen, Lutz von · Ebertshausen, Heine von · Ebertshausen, Simon von

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Wilhelm I.

Siegler

Laurenburg, Heinrich von · Turm, Richwin vom · Langenau, Thiemo von

Sachbegriffe

Urfehden · Lehen, Aufgabe als · Brüder · Ritter

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15764 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15764> (Stand: 29.03.2024)