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Landtag debattiert Hessisches Wahlgesetz, 20. Januar 1954

Aufgrund eines Antrages von CDU und FDP ist das Hessische Wahlgesetz Gegenstand einer Landtagsdebatte. Beide Parteien verlangen in der Person Dr. Erich Großkopfs (1903–1977; CDU) Klarheit darüber, ob bei der anstehenden Landtagswahl das bisherige oder aber ein neues Wahlgesetz angewandt werde. Letzteres benötige eine entsprechende Ausarbeitungszeit. Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) befürwortet eine neues Wahlgesetz, da das bestehende Gesetz „zu einem Mißverhältnis bei der Anrechnung der Stimmen im Wahlkreis und auf der Landesebene führe“. Die Landesregierung allein sieht sich nicht in der rechtlichen Position das bislang gültige Wahlgesetz allein zu ändern. Diese Aufgabe obliege den Abgeordneten; zwecks Durchführung der Ausarbeitung eines neuen Gesetzes sollen interfraktionelle Besprechungen durchgeführt werden, zumal das Wahlgesetz 1950 auch von allen drei Parteien festgelegt worden war. Seitens des Gesamtdeutschen Blocks wird an der Verfassungskonformität von Teilen des bestehenden Wahlgesetzes gezweifelt. Dieser Aussage Dr. Rudolf Böhms (1913–1995) wird vom Fraktionsvorsitzenden der FDP, Ernst Landgrebe (1878–1955), beigepflichtet. Beide betonen, dass Ministerpräsident Zinn das Missverhältnis in der Stimmauszählung ebenfalls sehe. Die SPD betont, dass das Wahlgesetz nach eingehenden Beratungen der Parteien verabschiedet worden sei. Die Anfrage der CDU und der FDP sehe die SPD daher als Diskussionsanstoß und Anlass für eine Änderung des Wahlgesetzes. Daher geht der Antrag an den Hauptausschuss des Landtages.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Landtag debattiert Hessisches Wahlgesetz, 20. Januar 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5084> (Stand: 20.1.2021)
Ereignisse im Dezember 1953 | Januar 1954 | Februar 1954
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