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Aufhebung des Gesetzes über den Verfassungstag, 7. Juli 1932

Im Ständehaus in Darmstadt wird der neugewählte Landtag des Volksstaates Hessen eröffnet. Zum Präsidenten wird der Abgeordnete Dr. Ferdinand Werner (1876–1961; NSDAP) gewählt. Vizepräsidenten werden die Abgeordneten Heinrich Weckler (1894–1958; Zentrum) und Alfred Klostermann (1900–1945; NSDAP).

Mit der Negativ-Mehrheit der antidemokratischen Parteien beschließt der Hessische Landtag den Widerruf des Gesetzes über den Verfassungstag von 1929. Der Verfassungstag der Weimarer Republik, der 11. August, war 1921 auf Initiative von SPD, DDP und Zentrum zum Nationalfeiertag erklärt worden, um die Verfassung der Republik zu würdigen. Die Weimarer Reichsverfassung war als erste praktizierte demokratische Verfassung Deutschlands am 11. August 1919 ausgefertigt und am darauf folgenden 14. August verkündet worden. Der 11. August war damit allerdings nicht automatisch zu einem reichsweiten gesetzlichen Feiertag geworden; vielmehr blieb es den einzelnen Ländern überlassen, ob sie den Verfassungstag zu einem Feiertag erhoben oder nicht. Der Hessische Landtag hatte schließlich am 20. Juni 1929 als erstes Länderparlament des Reiches den Beschluss gefasst, den Verfassungstag gesetzlich als Feiertag für den Volksstaat Hessen zu verankern. Bereits seit 1923 bildete der Verfassungstag allerdings den Rahmen zur Verleihung des vom Volksstaat Hessen gestifteten Georg-Büchner-Preises, der bis 1932 in der Landeshauptstadt Darmstadt übergeben wird.
(OV/KU)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Aufhebung des Gesetzes über den Verfassungstag, 7. Juli 1932“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/703> (Stand: 7.7.2023)
Ereignisse im Juni 1932 | Juli 1932 | August 1932
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