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Lehrbetrieb an den hessischen Universitäten wird eingestellt, 5. September 1939

Bernhard Rust (1883–1945), Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, verfügt in einem Erlass, dass der Universitätslehrbetrieb im kommenden Wintersemester (Beginn: 11. September) nur an einer begrenzten Anzahl von Hochschulen fortgesetzt werden darf, und zwar an den Universitäten in Berlin, Wien, München, Leipzig und Jena und an den Technischen Hochschulen in Berlin und München. Darüber hinaus wird die Fortführung des akademischen Lehrbetriebs auch der Tierärztlichen Hochschule in Hannover und der Wirtschaftshochschule in Berlin gestattet. An allen anderen Hochschulen (darunter auch die Universitäten in Marburg, Gießen und Frankfurt am Main sowie die Technische Hochschule in Darmstadt) sollen lediglich beschleunigt die noch anstehenden Prüfungen durchgeführt werden. Zuvor waren mit Kriegsausbruch am 1. September 1939 alle deutschen Universitäten geschlossen worden.

Zusätzlich verfügt der Erlass, dass an den zum Weiterbetrieb zugelassenen Hochschulen eine Trimestereinteilung eingeführt wird, die mit der Dreiteilung des Kalenderjahres und auf die Dauer von nur noch zwei Wochen verkürzten vorlesungsfreien Zeiten eine Beschleunigung des Studiums bewirken soll.1 Der als Schnellbrief herausgegebene Erlass verfügt ferner: „Die wehruntauglichen und die von der Wehrmacht noch nicht einberufenen Studenten sind durch Presse und Rundfunk aufgefordert, sofort ihr Studium an einer der genannten Hochschulen aufzunehmen und fortzusetzen.“

Die mit dem Erlass des Reichsministeriums Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (oder kurz: „Reichserziehungsministerium“, REM) angeordnete eingeschränkte Wiedereröffnung des deutschen Hochschulbetriebs wird mit dem sich abzeichnenden „günstigen“ Verlauf des Polenfeldzugs in den folgenden Monaten sukzessive erweitert. Bereits am 8. September 1939 ergeht ein Erlass, der es auch den Hochschulen im Protektorat Böhmen und Mähren und der Universität Prag gestattet, den Ausbildungsbetrieb fortzusetzen. Weitere Erlasse vom 1. Oktober 1939 (betr. die Universitäten in Marburg, Göttingen, Erlangen, Königsberg und Breslau, die Technischen Hochschulen in Danzig und Breslau sowie fünf weitere Hochschulen) und 8. Dezember 1939 (betr. die Universitäten in Frankfurt am Main und in Gießen sowie zwölf weitere) führen schließlich dazu, dass bis Jahresende alle im Reichsgebiet liegenden Hochschulen und Universitäten ihren Lehrbetrieb wieder aufnehmen.
(OV/KU)


  1. Aufgrund der dadurch verursachten gravierenden Verschlechterung des Ausbildungsqualität wird die Trimester-Regelung bereits mit dem Sommersemester 1941 wieder abgeschafft und eine Rückkehr zur bekannten Einteilung in zwei Studienhalbjahre angeordnet.
Belege
  • Uwe Dietrich Adam, Hochschule und Nationalsozialismus. Die Universität Tübingen im Dritten Reich, Tübingen 1977, S. 188
  • Volker Peckhaus, Der nationalsozialistische „neue Begriff“ von Wissenschaft am Beispiel der „Deutschen Mathematik“ – Programm, Konzeption und politische Realisierung. Hausarbeit zur Erlangung des Grades eines Magister Artium an der Philosophischen Fakultät der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen [Tag der Abgabe: Aachen, den 20.8.1984], Online-Version: Erlangen/Paderborn 2001, S. 138.
Weiterführende Informationen
Hebis-Schlagwort
Drittes Reich ; Nationalsozialismus ; Geschichte 1933-1945
Empfohlene Zitierweise
„Lehrbetrieb an den hessischen Universitäten wird eingestellt, 5. September 1939“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/2275> (Stand: 5.9.2022)
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