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Ministerium veröffentlicht Kommentar zur Lernmittelfreiheit, Februar 1952

Das hessische Ministerium für Erziehung und Volksbildung gibt in seinem Amtsblatt einen offiziellen Kommentar zur Lernmittelfreiheit. Die Veröffentlichung des Ministeriums ist vermutlich als Reaktion auf die Kritik der Eltern zu sehen, dass die von der Verfassung garantierte Lernmittelfreiheit bisher nicht vollständig verwirklicht worden ist. Allerdings sieht das Ministerium Artikel 59, Satz 2 der hessischen Verfassung als Rechtsgrundsatz programmatischen Charakters, nicht aber [als] aktuelles Recht. Begründet wird dies auch mit dem Argument, dass die Lernmittelfreiheit nicht im Grundrechts-Teil genannt wird, sondern erst im zweiten Teil der Verfassung. Insgesamt gibt es in Hessen 3.000 Schulen, in denen rund 800.000 Kinder unterrichtet werden. Um ihnen allen die Lernmittelfreiheit zu gewähren, müssten anstatt der in den letzten drei Jahren bewilligten 11 Millionen rund 24 Millionen DM pro Jahr hierfür bereitgestellt werden.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Ministerium veröffentlicht Kommentar zur Lernmittelfreiheit, Februar 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4023> (Stand: 16.5.2018)
Ereignisse im Januar 1952 | Februar 1952 | März 1952
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