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Volksabstimmung bestätigt Verfassung mit großer Mehrheit, 1. Dezember 1946

In Hessen findet die von der amerikanischen Militärregierung geforderte Abstimmung über den am 29. Oktober 1946 beschlossenen Verfassungsentwurf statt. Dabei stimmen 1.156.710 Wähler mit Ja (76,75 % der gültigen Stimmen) und 350.358 (23,25 %) mit Nein. 216.148 Stimmen sind ungültig. Über den Artikel 41 der Verfassung, der die Verstaatlichung der Großbetriebe betrifft, wird gesondert abgestimmt. Mit Ja stimmen dabei 1.081.124 Wähler (71,92 % der gültigen Stimmen), mit Nein 422.159 (28,08 %). 219.971 Stimmen sind ungültig. Damit ist dieser Artikel wie die Verfassung insgesamt angenommen.

Einige Besonderheiten heben die Hessische Verfassung von anderen deutschen Verfassungen dieser Zeit ab. In ihrer Betonung, dass Hessen Gliedstaat der deutschen Republik sei (Artikel 64), zeigt sie eine starke „bundesstaatlich-förderative Prägung“.1 Zudem ist eine konsequent sozialstaatliche Ausrichtung des Verfassungstextes [festzustellen], der nichts Geringeres als ein gesellschaftspolitisches Programm formulierte.2 Diesbezüglich wegweisend sind die verfassungsmäßige Verankerung der innerbetrieblichen Mitbestimmung der Arbeitnehmer (Artikel 37) sowie der Sozialisierung der Schlüsselindustrien (Artikel 41, siehe oben). Die Verfassung tritt noch am selben Tag in Kraft.
Zeitgleich mit der Volksabstimmung findet die erste freie und demokratische hessische Landtagswahl seit dem Ende der Weimarer Republik statt.
(OV)


  1. Berding, Die Hessische Verfassung und der Gesamtstaat, S. 59.
  2. Kroll, Geschichte Hessens, S. 90.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Volksabstimmung bestätigt Verfassung mit großer Mehrheit, 1. Dezember 1946“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/141> (Stand: 1.12.2022)
Ereignisse im November 1946 | Dezember 1946 | Januar 1947
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