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Genehmigungsfreier Autoverkehr jetzt auch an Sonntagen, 4. Dezember 1949

Das Hessische Wirtschaftsministerium teilt mit, dass die sogenannte Kraftfahrzeugbenutzungsverordnung am 31. Dezember 1949 ausläuft, nach der für den Kraftfahrzeugverkehr an Sonntagen eine Genehmigung eingeholt werden musste. Damit ist der Kraftfahrzeugverkehr in Hessen auch an Sonntagen genehmigungsfrei möglich.

Der komprimierend als „Kraftfahrzeugbenutzungsverordnung“ bezeichnete Erlass war als „Verordnung zur Durchführung des Bewirtschaftungsnotgesetzes auf dem Gebiet des Straßenverkehrs“ im Rahmen der 35. Direktorialsitzung des (zweiten) Wirtschaftsrats des Vereinigten Wirtschaftsgebietes am 3. und 4. November 1948 in Frankfurt am Main beraten und am 28. Dezember 1948 verabschiedet worden. Sie trat am 1. Januar 1949 in Kraft. Damit entfiel zwar die allgemeine Bewirtschaftung der Verkehrsmittel, die Bewirtschaftung der Treibstoffversorgung und weitgehende Benutzungsbeschränkungen für Kraftfahrzeuge blieben jedoch in Kraft. Demnach untersagte die Verordnung die Benutzung von Kraftfahrzeugen aller Art für Ausflugs-, Erholungs- und Vergnügungsfahrten, für Fahrten von Zuschauern oder Zuhörern zum Besuch von Veranstaltungen jeglicher Art, für sonstige Besuchsfahrten und an Sonn- und Feiertagen. Obwohl die Behörden insgesamt 2.259 einzelne und 871 einzelne Ausnahmegenehmigungen erteilten, wirkte sich der mit der Verordnung ausgesprochene weitgehende Fortbestand des Nutzungsverbotes insbesondere für gewerbliche Nutzer von Kraftfahrzeugen ausgesprochen nachteilig aus.

Der Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes wurde von der alliierten Militärregierung im Sommer 1947 gegründet (in der Nachschau oft als Erster oder „kleiner“ Wirtschaftsrat bezeichnet). Ihm gehörten zunächst 52 Mitgliedern an, die von den Länderparlamenten gewählt wurden. Ein erweiterter zweiter Wirtschaftsrat, der über die doppelte Mitgliederzahl und erweiterte Kompetenzen zur Gesetzgebung verfügte, wurde durch eine Proklamation zur Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vom 9. Februar 1948 („Proklamation Nr. 7“ der Militärregierung für das amerikanische Kontrollgebiet; die entsprechende Verordnung für das britische Kontrollgebiet trägt die „Nr. 126“) ins Leben gerufen. Die parlamentarischen Charakter tragende Einrichtung dient der stufenweisen Übergabe der Wirtschaftsverwaltung der britischen und amerikanischen Zone in deutsche Hände. Neben seiner zentralen Funktion zur Regelung aller Fragen der wirtschaftlichen Verwaltung in den Besatzungszonen kam diesem Gremium auch besondere Bedeutung für die die politischen Parteien, die sich hier erstmalig parlamentarisch für Aufgaben einsetzten, die über den Zuständigkeitsbereich der Länder hinausgingen.
(OV/KU)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Genehmigungsfreier Autoverkehr jetzt auch an Sonntagen, 4. Dezember 1949“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3418> (Stand: 18.4.2021)
Ereignisse im November 1949 | Dezember 1949 | Januar 1950
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