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Zulassung von politischen Parteien in Hessen, 27. August 1945

Die amerikanische Militärregierung erlaubt nach dem Abschluss des Potsdamer Abkommens die Gründung von „antifaschistischen Parteien“ auf Kreisebene. Diese gingen zu großen Teilen aus sogenannten Antifaschistischen Ausschüssen hervor, innerhalb derer sich Widerstandsgruppen und Verfolgte des NS-Regimes parteiübergreifend für einen geordneten Neuaufbau und die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung einsetzten. Nach der Zulassung von Parteien verschwinden diese Ausschüsse rasch wieder. Es bilden sich lokale Verbände der SPD, KPD, CDU und der 1948 in FDP umbenannten Liberal-Demokratischen Partei (LDP). Diese Gründungen sind Ergebnis einer amerikanischen Regulierungspraxis, die darauf zielt, durch Schaffung eines Vierparteiensystems eine Polarisierung und Zersplitterung des Parteienspektrums zu unterbinden. Im November 1945 erfolgt die landesweite Zulassung politischer Parteien.
(CP)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Zulassung von politischen Parteien in Hessen, 27. August 1945“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/126> (Stand: 2.8.2020)
Ereignisse im Juli 1945 | August 1945 | September 1945
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