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Zinn hält Auslieferungen Deutscher nicht mit dem deutschen Recht vereinbar, 14. Mai 1952

Im Landtag erklärt Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD), dass er die Auslieferung Deutscher an das Ausland für nicht vereinbar mit dem deutschen Recht halte. Er bezieht damit Stellung auf die Große Anfrage des Blocks der Heimatvertriebenen und Entrechteten zu Auslieferungsanträgen anderer Staaten. Konkret geht es um den Fall Hübenthal. Zinn verweist aber auf das Besatzungsstatut, dass Vorbehalte gegenüber dem Grundgesetz habe, so dass Auslieferungen deutscher Kriegsverbrecher, bzw. der Personen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen haben sollen, an andere Mächte ausgeliefert werden können. Diese Gesetzeslücke könne nur dann geschlossen werden, wenn die Besatzungsmächte das Grundgesetz als verbindliches Recht ansehen. Weiterhin erklärt Zinn, dass er jeden Beamten decken [werde], der Besatzungsbefehle, welche die Auslieferung eines Deutschen verlangen, nicht befolgt.
(MB)

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„Zinn hält Auslieferungen Deutscher nicht mit dem deutschen Recht vereinbar, 14. Mai 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4064> (Stand: 14.5.2022)
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