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Fortsetzung der Debatte über das neue Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 7.-8. Juli 1904

Die Zweite Kammer des Hessischen Landtags setzt ihre Beratungen über ein neues Landtagswahlgesetz fort. Sie nimmt die meisten Artikel der Regierungsvorlage an, auch den Artikel 6, der ein Wahlrecht von einem dreijährigen Aufenthalt im Großherzogtum und einer dreijährigen Staatsangehörigkeit abhängig macht, worauf die Regierung bestanden hat. Dagegen stimmt die Zweite Kammer der Regierungsvorlage zur Zusammensetzung der Ersten Kammer nicht zu. Sie streicht die Bestimmung, dass zur Ersten Kammer auch die Bürgermeister der Städte mit Städteordnung gehören, die der Großherzog für die Dauer des Landtags (das heißt für jede Wahlperiode) berufen soll.

Die Kammer stimmt außerdem der Wahlkreiseinteilung nach der Vorlage des Ausschusses zu, obwohl es dagegen in den Städte und in Rheinhessen eine zunehmende Protestbewegung gibt. Während die Regierung die Zeit der Öffnung der Wahllokale auf 10-18 Uhr festlegen wollte, stimmt die Kammer für eine Wahlzeit von 10-20 Uhr. Alle anderen Artikel werden nach der Vorlage der Regierung und des Ausschusses angenommen.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Fortsetzung der Debatte über das neue Landtagswahlgesetz im Hessischen Landtag, 7.-8. Juli 1904“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3036> (Stand: 13.3.2018)
Ereignisse im Juni 1904 | Juli 1904 | August 1904
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