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Regelungen der Bizonen-Verwaltung durch die Besatzungsmächte, 5. September 1946

Der amerikanische Generalleutnant Lucius D. Clay (1898–1978) gibt bekannt, dass er zusammen mit dem britischen Militärgouverneur Sir Brian Robertson (1896–1974) der Schaffung von fünf deutschen Zentralstellen in der Bizone zugestimmt habe. Dabei soll die Zentralstelle für Finanzen der Bizone in Frankfurt am Main eingerichtet werden. (Tatsächlich erhält Frankfurt aber nicht das zentrale Verwaltungsamt für Finanzen – das wird in Bad Homburg eröffnet –, sondern dasjenige für Post- und Fernmeldewesen.) Eine gemeinsame Hauptstadt der amerikanischen und britischen Zone sei nicht vorgesehen, vielmehr werde man am Grundsatz der politischen Dezentralisierung festhalten. Nach wie vor würden wirtschaftliche Fragen mit überwiegend politischem Charakter von den Stellen in den einzelnen Zonen und nicht einer Zentralstelle entschieden.

Henry Parkman, der Direktor der Abteilung für Zivilverwaltung der amerikanischen Militärregierung, kündigt an, dass zur „Durchführung des Zweizonenabkommens“ ein Direktorium aus je drei Vertretern der deutschen Zonenverwaltungen gebildet werde. Unter Vorsitz eines Sonderbeauftragten werde dieses Direktorium seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit treffen. Die Sonderbeauftragten würden abwechselnd von der britischen und amerikanischen Militärregierung gestellt, Streitfragen würden von den beiden Militärgouverneuren entschieden.

Am 1. Januar 1947 schließen sich die amerikanische und britische Zone offiziell zur Bizone zusammen. Die fünf bizonalen Zentralstellen werden noch im Juni desselben Jahres in Frankfurt konzentriert.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Regelungen der Bizonen-Verwaltung durch die Besatzungsmächte, 5. September 1946“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3505> (Stand: 5.9.2022)
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