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Rücktritt des hessischen Innenministers Gottfried Milde wegen einer Abhöraffäre, 6. November 1990

Der hessische Innenminister Gottfried Milde (1934–2018; CDU) tritt von seinem Amt zurück. Milde übernimmt damit die Verantwortung für einen seiner Ansicht nach „politischen Fehler“: Der seit 1966 dem Hessischen Landtag angehörende Rechtsanwalt, bei den Landtagswahlen vom 5. April 1987 zusammen mit Manfred Kanther (geb. 1939) und Irmgard Reichhardt (1935–1994) Teil der „Kernmannschaft“ um den CDU-Spitzenkandidaten und späteren Ministerpräsidenten Walter Wallmann (1932–2013), hatte am 24. Oktober 1990 bei einer Landtagssitzung aus einem Protokoll des Bundeskriminalamts (BKA) über ein abgehörtes Telefongespräch zwischen dem Anwalt des Frankfurter „Bordellkönigs“ Hersch Beker, Michael Goetz, und dem „stern“-Reporter Thomas Kettner zitiert, um seinen Parteifreund Wallmann von dem Vorwurf zu entlasten, Kontakte zum Frankfurter Unterwelt-Boss Beker zu pflegen. Der amtierende Ministerpräsident war in seiner Amtszeit als Frankfurter Oberbürgermeister (1977–1986) mehrfach wegen angeblicher Verstrickungen in Grundstücksgeschäfte im Bordellviertel angegriffen worden. Milde bezog sich rechtswidrig, nämlich unter Verletzung des Fernmeldegeheimnisses auf den Wortlaut des mitgeschnittenen Abhörprotokolls. Der Rücktritt Mildes wird von den Oppositionsparteien als „Bauernopfer“ gewertet, mit dem von der Mitverantwortung Wallmanns und anderer Personen aus dem Regierungsumfeld abgelenkt werden soll. Mit dem Rücktritt Mildes übernimmt der hessische Staatsminister der Justiz Karl-Heinz Koch (1924–2007; CDU; Vater des späteren hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (geb. 1958)) zusätzlich kommissarisch die Leitung des Innenministeriums.

Das in Zusammenhang mit der sogenannten hessischen Abhöraffäre angestrengte Strafverfahren gegen Milde endet im August 1991 ohne gerichtliches Hauptverfahren und ohne Verurteilung. Der Ex-Innenminister, der im Frühjahr nach Ablauf der vorangegangenen Wahlperiode aus dem Landtag ausscheidet, erhält eine Verwarnung und willigt ein, eine Geldbuße in Höhe von 18.000 DM an gemeinnützige Organisationen zu entrichten.1
(KU)


  1. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9.8.1991, S. 43: Mildes Schuld.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Rücktritt des hessischen Innenministers Gottfried Milde wegen einer Abhöraffäre, 6. November 1990“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1590> (Stand: 6.11.2021)
Ereignisse im Oktober 1990 | November 1990 | Dezember 1990
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