Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1455 Oktober 14

Streit zwischen Sallentin von Scharfenstein und Niklaus von der Nyß

Regest-Nr. 9341

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 36 f. Nr. 78.
Regest
Kassel. - Landgraf Ludwig an Köln: Sallentin von Scharfenstein, Propst zu Bingen, hat den landgräflichen Münzmeister Niklaus von der Nyß (Nyeß) mit geistlichem Gericht belangt und (wie Niklaus meint, unbilliger Weise) zu schwerem Bann gebracht wegen eines Johann Dachberg; neuerdings hört man aber, dieser handele auf Antreiben eines Kölner Bürgers Klaus von Speyer, den die Sache mit angehe, und den Niklaus will bedünken, daß er das um Klaus am allerwenigsten verdient habe nach all dem Guten, das er Klaus erwiesen, als dieser hierzulande sein Knecht war; etwaiges Recht will er ihm nicht verweigern; kürzlich hat nun der genannte geistliche Richter in dieser Sache große "Prozesse" und Bannbriefe her nach Cassel gesandt und hat dabei sogar den Landgrafen mit hineingebracht, und das geht von Klaus aus, dem der Landgraf doch sein Lebtag in keiner Weise verpflichtet gewesen und dem er, als jener hierzulande bei Niklaus war, freundlich und willig gewesen ist, wie jener selbst wohl weiß; Klaus ist wahrlich nicht der Mann, den Landgrafen in seine Bannbriefe setzen lassen zu dürfen; will man wissen, was für ein Mann er ist, so mag man Niklaus fragen, der wird es ihm selbst wohl sagen; sich von einem derartigen Mann in seine Prozesse ziehen zu lassen, ist der Landgraf nicht gewillt; ihn kümmert es nicht, was jener mit Niklaus zu thun hat; hätte Klaus an den Landgrafen selbst einen Anspruch, so sollte Köln des Landgrafen zu Recht mächtig sein; Köln mag den Klaus als dortigen Bürger anhalten, solches Hineinziehen des Landgrafen in seine Sache, solches Ausgehenlassen von Briefen über diesen unterwegs zu lassen und für die damit begangene Ungebühr genugzuthun, andernfalls wird Köln es dem Landgrafen nicht verdenken, wenn er sich auf das Nötige dagegen besinnt; es wird Antwort begehrt.
dinstag nach Dionisi, Cassil.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Scharfenstein, Sallentin von, Propst in Bingen · Nyß, Nikolaus von der, landgräflicher Münzmeister · Dachberg, Johann · Speyer, Klaus von, Bürger in Köln

Weitere Orte

Kassel · Köln, Stadt · Köln, Bürger · Bingen, Propst

Sachbegriffe

Landgrafenitinerar · Pröpste · Gerichte, geistliche · Münzmeister · Bürger · Streitigkeiten, Austrag vor Gericht · Bannbriefe · Knechte · Richter, geistliche · Bannbriefe, ungerechtfertigt hineinsetzen in

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Diemar, Hessen und Köln

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9341 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9341> (Stand: 19.04.2024)