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Maria Moritz' Aktivismus gegen den § 218 StGB, 23. Mai 1958

Im März 1947 erscheint ein „Eigener Bericht“ unter dem Titel „Um den Paragraphen 218“ in der Frankfurter Neue Presse. Dieser zeigt, dass die Landtagsabgeordnete Maria Moritz (1892–1957) in einer KPD-Versammlung über die Geschichte und rechtliche Lage um den Paragraphen 218 gesprochen hat. An der Versammlung und Diskussion haben „Aerzte, Aerztinnen, Rechtsanwälte, Jugend und Studentinnen, die sich in der Hauptsache gegen den § 218 aussprachen“ teilgenommen.

Maria Moritz schildert: „Wir Kommunisten fragen neben der medizinischen auch nach der sozialen Indikation.“ Sie betont aber auch, dass die KPD sich nicht in die „kirchlichen Belange einmischen“ will und, dass die Entscheidung gegen einen Schwangerschaftsabbruch eine genauso legitime Entscheidung ist. Weiter geht der Zeitungsartikel auf Statistiken ein, die beschreiben, dass jährlich ca. eine Millionen Frauen Eingriffe vornehmen lassen und von diesen bis zu 10.000 angezeigt werden. Es würden bis zu „20.000 Frauen durch Kurpfuscherei sterben.“1 Aus diesen Gründen sei es zudem auch sehr wichtig, die „Polizeiverordnung aus dem Jahre 1941“ aufzuheben, die ein Verbot zur Herstellung von Verhütungsmitteln darstellt. Die KPD hat im Landtag einen Antrag auf „Lockerung des Paragraphen 218“ gestellt.

Dies ist der dritte Antrag der KPD zum § 218 StGB, aber der erste, der dem Hessischen Landtag vorgestellt und diskutiert wird. Der Antrag fordert nicht die Abschaffung des Paragraphen, sondern die Einführung einer sozialen Indikation, wobei eine der Entscheidungsträger eine „Vertreterin der Fraueninteressen, die von den Gewerkschaften und dem Frauenverband zu bestimmen ist“2, sein soll. Moritz betont, dass es immer Abtreibungen geben wird, egal ob diese illegalisiert sind oder nicht: „Die Tatsachen des Lebens beweisen uns klar und eindeutig: Wenn eine Frau ein gezeugtes Kind nicht will, bringt sie es weg. Daraus ergibt sich die Schlußfolgerung, daß es eine irrige Auffassung der Gesetzgeber ist, wenn sie glauben, mit Gebärzwang und Gesetzeszwang jedes gezeugte Leben zur Welt zu bringen.“3 Weiter ruft sie Männer auf, sich ihrer Verantwortung bei diesem Thema bewusst zu werden. Unabhängig vom § 218 StGB sieht sie Verhütungsmittel als unerlässlich und einen guten Schritt zu einer Lösung der Frage an: „Verhütung der Empfängnis [ist] das beste Rezept, um Schwangerschaftsunterbrechung, ob erlaubte oder unerlaubte, zu vermeiden.“4 Sie beendet ihre Rede mit der Forderung den Gebärzwang aufzuheben und alle Maßnahmen, die die Notwendigkeit von Abtreibungen verringern, wie beispielsweise Verhütungsmittel zu erlauben und zu fördern, zu ergreifen.

In der folgenden Debatte diskutieren ausschließlich Männer und sprechen sich gegen den Antrag aus. Abtreibungen bedeuteten für sie die Tötung von unschuldigem Leben und die Lockerung des Gesetzes, „daß man ein lebendes Kind, eine lebende Leibesfrucht deshalb umbringen darf, weil das Kind vielleicht später in unglücklichen sozialen Verhältnissen geringere Chancen hätte […] als ein anderes Kind. Tötung bleibt Tötung.“5

Nachdem der Antrag an den Sozialpolitischen Ausschuss weitergeleitet wurde, fand keine weitere Debatte im Landtag mehr statt.
(LG)


  1. In ihrer Landtagsrede, den Antrag zur Lockerung des § 218 betreffend, kommentiert Maria Moritz diese Zahlen folgendermaßen: „Das ist nicht nur soziales Übel, daß muß man als soziales Unglück bezeichnen, und da sind andere Maßnahmen notwendig, als etwa scharfe Gesetze und deren Anwendung oder Moralpauken.“ [Verhandlungen des Hessischen Landtags im Jahre 1948. Erster Landtag. Protokolle 36, Wiesbaden 1948, S.1220.].
  2. Antrag der KPD betreffend Änderung des Strafgesetzbuches durch den Alliierten Kontrollrat (I, DS, Z I, Nr.678)
  3. Verhandlungen der Hessischen Landtag im Jahre 1948. Erster Landtag. Protokolle 36, Wiesbaden 1948, S.1220.
  4. Verhandlungen der Hessischen Landtag im Jahre 1948. Erster Landtag. Protokolle 36, Wiesbaden 1948, S.1221.
  5. Abg. Richard Hammer (1897–1969; LDP), Verhandlungen der Hessischen Landtag im Jahre 1948. Erster Landtag. Protokolle 36, Wiesbaden 1948, S.1223.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Maria Moritz' Aktivismus gegen den § 218 StGB, 23. Mai 1958“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5599> (Stand: 23.5.2023)
Ereignisse im April 1958 | Mai 1958 | Juni 1958
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