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Hessische Umweltschützer reichen in Darmstadt erste Verbandsklage ein, September 1981

Gegen den Planfeststellungsbeschluss der Südostumgehung Darmstadt-Eberstadt haben die insgesamt fünf staatlich anerkannten Naturschutzverbände eine Verbandsklage eingereicht. Das mit der Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes eingeführte Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände kommt damit erstmals in Hessen zur Anwendung. Die Verbände erhoffen sich mit dem Einreichen ihrer Klage den Bau der umstrittenen Umgehungstrasse B 426 verhindern zu können.1 Die Umweltschützer kritisieren eine massive Beeinträchtigung der aus Naturschutzperspektive relevanten Gebiete „Wacholderrück“, „Im Brömser“ und der „Felsnase“, die durch eine alternative Straßenführung abgemildert werden könnte. Diese Einwände wurden vom Wirtschaftsministerium abgewiesen.2 Zunächst hatten sich nur der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON) und der Landesjagdverband für eine Klage zusammengeschlossen. Zögerlich verhielten sich der Deutsche Bund für Vogelschutz (DBV) und die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald. Erster, da interne Richtlinien eine Mitwirkung im Verbandsklageverfahren erst durch die Sicherstellung der Teilnahme aller fünf staatlich anerkannten Umweltschutzverbände ermöglicht, zweiter, der aufgrund der Doppelfunktion des Landesvorsitzenden Herbert Günther (1929–2013; SPD), der nun auch in seiner Funktion als hessischer Justizminister angesprochen war, eine abwartende Position einnahm.3

Der Magistrat der Stadt Darmstadt und der Oberbürgermeister Günther Metzger (1933–2013; SPD) haben in Reaktion auf die Verbandsklage einen Kompromiss vorgeschlagen: Der Verlauf der Trasse könne im Bereich des Brömser und des Felsvorsprungs im Mühltal überarbeitet werden. Auch über den Abriss von Wochenendhäuser zugunsten einer umweltverträglicheren Trassenführung wird nachgedacht.4

Am 4. November 1981 ordnet der hessische Wirtschaftsminister Klaus-Jürgen Hoffie (geb. 1936; FDP) den sofortigen Vollzug der Umgehungsstraße an.5
(FW)


  1. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.9.1981, S. 35: Erste Verbandsklage als Notwehr in letzter Sekunde.
  2. Vgl. Frankfurter Rundschau, 5.11.1981, S. 19: Umweltschonende Trasse wäre möglich gewesen.
  3. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.9.1981, S. 35: Erste Verbandsklage als Notwehr in letzter Sekunde.
  4. Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.9.1981, S. 44, Trasse entschärfen, Klage zurückziehen.
  5. Vgl. Frankfurter Rundschau, 5.11.1981, S. 19: Bau der Umgehungsstraße Eberstadt zwingend nötig.
Belege
  • Frankfurter Rundschau, 5.11.1981, S. 19: Umweltschonende Trasse wäre möglich gewesen
  • Frankfurter Rundschau, 5.11.1981, S. 19: Bau der Umgehungsstraße Eberstadt zwingend nötig
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.9.1981, S. 44: Trasse entschärfen, Klage zurückziehen
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.9.1981, S. 35: Erste Verbandsklage als Notwehr in letzter Sekunde
Empfohlene Zitierweise
„Hessische Umweltschützer reichen in Darmstadt erste Verbandsklage ein, September 1981“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5049> (Stand: 27.11.2022)
Ereignisse im August 1981 | September 1981 | Oktober 1981
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