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Frankfurt legt Ordnung für Verleihung des Goethe-Preises fest, 7. März 1927

Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main fasst einen ersten Beschluss zum Entwurf einer Ordnung für die Verleihung des Goethe-Preises, der mit 10.000 Reichsmark dotiert ist und jährlich an Goethes Geburtstag, dem 28. August, verliehen werden soll. Mit dem Preis ausgezeichnet werden Persönlichkeiten, deren schöpferisches Wirken einer dem Andenken Goethes gewidmeten Ehrung würdig ist. Endgültig verabschiedet wird die Verleihungsordnung am 14. Juni 1927 durch einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung und durch eine Bestätigung des Magistrats, die am 20. Juni 1927 erfolgt. Erster Goethepreisträger für das Jahr 1927 ist der Dichter Stefan George.
(OV/KU)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Frankfurt legt Ordnung für Verleihung des Goethe-Preises fest, 7. März 1927“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1975> (Stand: 7.3.2022)
Ereignisse im Februar 1927 | März 1927 | April 1927
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