Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Fertigstellung des Gesetzes zur Gründung eines Verfassungsschutzamtes, 1. Februar 1951
In Hessen wird das Gesetz zur Gründung eines Amtes zu Schutz der Verfassung fertiggestellt. Im Kabinett stößt es auf positive Resonanz und soll dem Hessischen Landtag in seiner nächsten Sitzung vorgelegt werden.1 Es sieht vor, dass das Amt direkt dem Ministerpräsidenten unterstellt ist. Die Aufgabe des Amtes besteht darin, alle verfassungsfeindlichen Bestrebungen gegen Hessen, die übrigen Bundesländer sowie den Bund zu bekämpfen. Hintergrund der Gründung sind die positiven Erfahrung solcher Ämter auf Landes- und Bundesebene.
(MB)
- Der Hessische Landtag berät über das Gesetz in erster Lesung in seiner Sitzung am 28. Februar 1951. Vgl. Hessische Parlamentarismusgeschichte: Drucksachen des Hessischen Landtags. 2. Wahlperiode, Abteilung III, Bd. 1, S. 94 (eingesehen am 1.2.2023). ↑
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 2.2.1951, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Fertigstellung des Gesetzes zur Gründung eines Verfassungsschutzamtes, 1. Februar 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3663> (Stand: 1.2.2023)