Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

Urteilsverkündung im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess, 20. August 1965

Nach 182 Verhandlungstagen verkündet das Frankfurter Schwurgericht im ersten Auschwitz-Prozess sein Urteil gegen 20 Angehörige des Mordkomplexes Auschwitz (Fischer). Ein großer Erfolg des Verfahrens liegt darin, dass er die bisher umfassendste Auseinandersetzung mit dem Holocaust in der Bundesrepublik darstellte und einer damals weitverbreiteten „Schlußstrich-Mentalität“ entgegenwirkte (Kroll, S. 94).
Das Urteil zeigt aber auch die Grenzen einer juristischen Aufarbeitung des Holocaust auf: Da in Frankfurt nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) geurteilt wurde, konnte nicht das Mordgeschehen als ganzes im Zentrum stehen, vielmehr musste die konkrete juristische Verantwortung individueller Täter bestimmt werden. (...) Als Resultat der Vorgaben des BGH [das heißt des Bundesgerichtshofs] bei NS-Gewaltverbrechen erhielten auch im Frankfurter Auschwitz-Prozess nicht die für das Mordgeschehen unmittelbar Verantwortlichen, sondern die „Exzesstäter“, die gemäß § 211 Abs. 2 „aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln“ getötet hatten, Höchststrafen.
So werden über Robert Mulka, Adjutant des Lagerkommandaten Rudolf Höß, und den an Selektionen beteiligten Leiter der Lagerapotheke Victor Capesius verhältnismäßig milde Zuchthausstrafen von 14 bzw. neun Jahren verhängt. Lebenslängliche Haftstrafen ergehen hingegen gegen den eigenhändig und grausam mordenden Oswald Kaduk und Josef Klehr, den Leiter des Desinfektions- und Vergasungskommandos.
(CP)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Urteilsverkündung im ersten Frankfurter Auschwitz-Prozess, 20. August 1965“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/1207> (Stand: 28.6.2023)
Ereignisse im Juli 1965 | August 1965 | September 1965
So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31