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Neues Privatschulgesetz in Hessen, 23. April 1953

Der Hessische Landtag verabschiedet nach dritter Lesung ein neues Privatschulgesetz für Hessen. SPD, FDP und BHE stimmten für die Gesetzesvorlage. Die SPD unterstützt die von der FDP eingebrachte Vorlage, nach der Privatschulen keinen Anspruch auf öffentliche Zuschüsse haben. Diesen haben nur Schulen, die in die Erstattung des Unterrichtsgeldes miteinbezogen sind. Die von der CDU geforderte Ausweitung der finanziellen Unterstützung für Privatschulen findet keinen Anklang im Plenum. Kultusminister Ludwig Metzger (1902–1993; SPD) weist daraufhin, dass Ersatzschulen nach § 11 des Gesetzes als Privatschulen voll anerkannt werden. Diese Schulart solle aber nicht zur Regel werden.
(MB)

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„Neues Privatschulgesetz in Hessen, 23. April 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4200> (Stand: 23.4.2022)
Ereignisse im März 1953 | April 1953 | Mai 1953
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