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Hessische Landtag berät Schulkosten- und Schulverwaltungsgesetz, 11. Februar 1953

Der Hessische Landtag berät in erster Lesung die Regierungsvorlage zum neuen Schulkosten- und Schulverwaltungsgesetz. Kern der von Kultusminister Ludwig Metzger (1902–1993; SPD) vorgestellten Gesetze sind zum einen die Verteilung der Kosten, so trägt das Land die Personalkosten und die Lehrer werden Staatsbeamte, die Sachkosten hingegen werden vom Schulträger gezahlt. Zum anderen soll das Verwaltungsgesetz die Mitarbeit der Bevölkerung im Schulsektor stärken. Die Stellung der Gemeinden soll über die Einrichtung von Schulvorständen, in denen Eltern, Lehrer und „alle irgendwie verantwortlichen Persönlichkeiten“ versammelt sind gestärkt werden, da diese Vorstände über die bewilligten Gelder verfügen können. Die SPD-Abgeordnete Ruth Horn (1908–1987) plädiert in der anschließenden Debatte für eine bessere finanzielle Ausstattung des Volks- und Berufsschulwesens und hebt hervor, dass Hessen mit den geplanten 161 Millionen DM mehr Geld als alle anderen Bundesländer für die Bildungspolitik ausgeben werde. Die Opposition ist in der Frage der Gesetzesvorlage gespalten. Die FDP begrüßt in Person von Hans von Ploetz (1904–1993) die Vorlage der Regierung und kündigt die Mitarbeit seiner Partei an einer parteilosen und langfristigen Bildungspolitik an. Die CDU hingegen kritisiert die Vorlage. Ihr Abgeordneter Karl Kanka (1904–1974) sieht Artikel 56 der Hessischen Verfassung und damit das Recht der Erziehungsberechtigten auf Mitbestimmung bei der Gestaltung des Unterrichtswesens nicht genügend berücksichtigt. Der Gemeindeschulvorstand habe hingegen nicht die selben Einflussmöglichkeiten wie die Eltern und müsse daher ohne Wirkung bleiben. Vielmehr sollen Einzelschulvorstände eingerichtet werden, die vor Ort Gestaltungsmöglichkeiten entfalten sollen. Eltern und Lehrer sollen nach Willen der Christdemokraten mehr Rechte erhalten.
(MB)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Hessische Landtag berät Schulkosten- und Schulverwaltungsgesetz, 11. Februar 1953“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4173> (Stand: 11.2.2022)
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