Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1502 Februar 14

Wilhelm II. bestätigt die Bruderschaft der Schützenmeister in Treysa

Regest-Nr. 4975

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 105, Bl. 99v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 583 Nr. 1507.
Regest
Landgraf Wilhelm II. bestätigt und befreit Schützenmeister und Schützen zu Treysa eine Bruderschaft zu Ehren des Himmelsfürsten und des Märtyrers St. Sebastian. Es folgen nähere Bestimmungen über die Bräuche, die mit dem Gewinn des Kleinods verbunden sind, über das Verhalten der Schützen untereinander und die wegen unbotmäßigen Verhaltens zu erlegenden Bußen, über den Schießplatzaufseher und das Verhalten der Schützen auf dem Schießplatz. Kommt es zu Händeln zwischen Schützenmeister und (oder) Schützen, in denen sie sich braun oder blutig schlagen, dann bleibt die Strafe dafür der landgräflichen Gerichtsbarkeit vorbehalten.
Siegel des Ausstellers.
Am montag nach Invocavit a. d. 1502.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Sebastian, Heiliger

Weitere Orte

Treysa, Schützen

Sachbegriffe

Schützenmeister · Bruderschaften · Zünfte · Schützen · Heilige, Sebastian · Bräuche, Bestimmungen über · Kleinodien, Gewinn der · Schützen, Verhalten von · Verhalten, unbotmäßiges · Schießplatzaufseher · Bußen · Schießplätze · Streitigkeiten · Gerichte, landgräfliche · Strafen · Streitigkeiten, handgreifliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4975 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4975> (Stand: 25.04.2024)