Regesten der Landgrafen von Hessen
1502 Februar 14
Wilhelm II. bestätigt die Bruderschaft der Schützenmeister in Treysa
Regest-Nr. 4975
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 105, Bl. 99v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 583 Nr. 1507. - Regest
- Landgraf Wilhelm II. bestätigt und befreit Schützenmeister und Schützen zu Treysa eine Bruderschaft zu Ehren des Himmelsfürsten und des Märtyrers St. Sebastian. Es folgen nähere Bestimmungen über die Bräuche, die mit dem Gewinn des Kleinods verbunden sind, über das Verhalten der Schützen untereinander und die wegen unbotmäßigen Verhaltens zu erlegenden Bußen, über den Schießplatzaufseher und das Verhalten der Schützen auf dem Schießplatz. Kommt es zu Händeln zwischen Schützenmeister und (oder) Schützen, in denen sie sich braun oder blutig schlagen, dann bleibt die Strafe dafür der landgräflichen Gerichtsbarkeit vorbehalten.
Siegel des Ausstellers.
Am montag nach Invocavit a. d. 1502. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Schützenmeister · Bruderschaften · Zünfte · Schützen · Heilige, Sebastian · Bräuche, Bestimmungen über · Kleinodien, Gewinn der · Schützen, Verhalten von · Verhalten, unbotmäßiges · Schießplatzaufseher · Bußen · Schießplätze · Streitigkeiten · Gerichte, landgräfliche · Strafen · Streitigkeiten, handgreifliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4975 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4975> (Stand: 25.04.2024)