Regesten der Landgrafen von Hessen
1365 Mai 16
Anweisung von Hofstättengeld und Gülte in Kassel an die von Flechten
Regest-Nr. 1329
- Überlieferung
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Abschriften: Stadtarchiv Kassel, Kopialbuch A I, Nr. 5. Regesten: Brunner, Urkunden des Stadtarchivs zu Cassel. - Regest
- Landgraf Heinrich II. weist Bürgermeister, Schöffen und Stadt der Freiheit zu Kassel an, den Brüdern Herbold und Friedrich von Flechten 6 Mark schwerer Pfennige jährlich aus dem dem Landgrafen auf der Freiheit fallenden Hofstättengelde und der Gülte im Altenholze zu zahlen. Ablösung mit 60 Mark Kapital in der Weise vorgesehen, daß, wenn der Landgraf die Summe erlegt, die Gülte wieder an ihn fallen, - wenn aber die Stadt das Kapital zahlt, selbige dieser zugute kommen soll, solange, bis ihr der Landgraf das Kapital zurückerstattet.
Siegler: Der Landgraf. -
Wortlaut der Datierung
Freitag nach Cantate.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Kassel (Stadt Kassel), Freiheit · Kassel (Stadt Kassel), Altenholz
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Schöffen · Städte · Währungen, schwere Pfennige · Abgaben, Geld · Gülten · Pfandschaften, Auslösen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Brunner, Urkunden Stadtarchiv Kassel
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1329 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1329> (Stand: 25.04.2024)