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Verfassungsentwurf der SPD für die Beratungen der Verfassungberatenden Landesversammlung, Juli 1946

In Anknüpfung an die Hochwaldhäuser Beschlüsse legen die SPD-Verfassungsexperten Adolf Arndt und Georg August Zinn (1901–1976) den offiziellen Verfassungsentwurf der SPD für die Beratungen der Verfassungberatenden Landesversammlung vor. Das, was dem Arndt-Zinn-Entwurf sein besonderes programmatisches Profil gab, war sein Eintreten für umfassende unveräußerliche Grundrechte und die parlamentarische Mehrheitsdemokratie, für den laizistischen Staat und ausgeprägte sozialpolitische Rechte, für die planmäßige Steuerung der Wirtschaft und die Überführung der Schlüsselindustrien in Gemeineigentum (zitiert nach Berding, Entstehung des Landes Hessen und seiner Verfassung). Mit Blick auf die Wirtschaft proklamiert der Entwurf in Artikel 32 bis 43 – wie kein anderes sozialdemokratisches Programmpapier in den westlichen Besatzungszonen – eine weitestgehende sozialistische und planwirtschaftliche Ordnung.
(1) Die Wirtschaft ist sozialistisch. Sie hat die Aufgabe, dem Wohlstand aller zu dienen. (2) Die Erzeugung richtet sich nach dem Bedarf. Sie wird planmäßig gelenkt und hat alle Erzeugungsmöglichkeiten sinnvoll auszunutzen sowie jedermann die Möglichkeit zur Arbeit zu bieten (zitiert nach Berding, Entstehung der Hessischen Verfassung, S. 225).
(CP)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Verfassungsentwurf der SPD für die Beratungen der Verfassungberatenden Landesversammlung, Juli 1946“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3599> (Stand: 2.7.2023)
Ereignisse im Juni 1946 | Juli 1946 | August 1946
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