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Vorstellung des Kabinetts und Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im Hessischen Landtag, 10. Januar 1951

Im Hessischen Landtag in Wiesbaden stellt der neue Ministerpräsident Georg August Zinn (1901–1976; SPD) sein Kabinett vor. Es besteht allein aus Fraktionsmitgliedern der SPD. Die Sozialdemokratischen Partei erlangte bei der vorangegangenen Landtagswahl am 19. November 1950, bei der erstmals nach dem neuen Landtagswahlgesetz (verabschiedet im September 1950) nach einem Mischsystem von Mehrheits- und Verhältniswahl gewählt worden war, die absolute Mehrheit.1 Der Ministerpräsident selbst übernimmt das Justizministerium. Ihm zur Seite steht als Innenminister und stellvertretender Ministerpräsidenten der bisherige Innenminister Heinrich Zinnkann (1885–1973). Weitere Mitglieder der neuen Regierung sind der hessische Staatsminister der Finanzen Dr. Heinrich Troeger (1901–1975), der Minister für Erziehung und Volksbildung und frühere Darmstädter Oberbürgermeister Ludwig Metzger (1902–1993), und der Minister für Arbeit, Landwirtschaft und Wirtschaft Heinrich Fischer (1895–1973).

Regierungserklärung des Ministerpräsidenten

In seiner anschließenden Regierungserklärung betont der Ministerpräsident, dass die Landesregierung das Recht und die Pflicht habe, über den Bundesrat auf die Politik des Bundes und die gesamtdeutsche Entwicklung einzuwirken. Zur Frage der Mitbestimmung der Länder bei einer möglichen deutschen Wiederbewaffnung erklärt Zinn, dass das die bestehenden Regelungen im Grundgesetz dem Bundespräsidenten nicht den Oberbefehl über militärische Streitkräfte übertrügen. Veränderungen des Grundgesetzes könnten jedoch nur mit verfassungsändernder Mehrheit der Bundesorgane beschlossen werden. Deshalb sei jeder Versuch, die Frage eines bewaffneten deutschen Beitrages zum atlantischen Verteidigungsbündnis durch ein einfaches Bundesgesetz zu regeln, betrachte die Regierung des Landes Hessen als Rechtsbruch und Missbrauch der verfassungsgebenden Gewalt. Als unerlässliches Recht des deutschen Volkes bezeichnet Zinn die Wiederherstellung der nationalen Einheit in Freiheit und fordert die Beseitigung der Zonengrenzen, die Abschaffung der Kontrollen der Besatzungsmacht und eine Wiedergutmachung der Vertreibung von Hunderttausenden aus den früheren deutschen Ostgebieten. Zugleich weist er darauf hin, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik „keinen neuen Staat, insbesondere keinen Weststaat geschaffen“ habe.

Weitere Ausführungen Zinns behandeln das sozialistische Programm der Regierung. Der Ministerpräsident weist darauf hin, dass sich „aus dem Sozialismus in der utopischen Form der reinen Verstaatlichung“ ein freier Sozialismus entwickelt habe, „der die freie schöpferische Initiative des einzelnen“, nicht nur nicht hindern wolle, sondern „sie geradezu zur Voraussetzung“ habe. Die Regierung wolle mit ihrer Politik zu einer gerechteren und sozialeren Verteilung gelangen. Dabei seien aber keineswegs Experimente beabsichtigt. Die Politik der Regierung werde maßvoll sein.2 Bewusst habe man bislang auf Verstaatlichung verzichtet. Über die Grundstoffindustrien hinaus, die mit dem Inkrafttreten des Artikels 41 der Hessischen Verfassung in Gemeineigentum übergeführt worden seien, werde es keine Sozialisierungen geben. Der Zweck der Gesetze, die zur Durchführung der Sozialisierungen geschaffen worden seien, sei es, für die betroffenen Betriebe die geeignete Rechtsform zu finden und eine angemessene Betriebsorganisation zu schaffen.

Als vordringliches Problem nennt Zinn schließlich die Integration der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge. Ihre Not solle in den kommenden Jahren durch die Schaffung neuer Existenzperspektiven gemildert werden. Zum ersten Mal spricht Zinn dabei von einem Großen Hessenplan, der – fußend auf den Erfahrungen aus dem existierenden ersten Hessenplan – zu einem Landesentwicklungsplan für die gesamte Bevölkerung werden soll. Der bestehende erste Hessenplan hat die Aufgabe, die in großer Zahl zunächst in den landwirtschaftlich geprägten Norden gelangten Heimatvertriebenen und Flüchtlinge in jene Landesteile zu bringen, in denen Arbeitsmöglichkeiten bestehen oder geschaffen werden können. Diese Umsiedlung ist mit einem groß angelegten Wohnungsbauprogramm verbunden.

Zinn kann seine Vorstellung eines umfassenden Gesamtplans für die Landesentwicklung in den folgenden Jahren zunächst nicht verwirklichen. Erst nachdem zu Beginn der 1960er Jahre umfangreiche statistische Daten zur Verfügung stehen (unter anderem aufgrund der Volks- und Berufszählung von 1961), greift Zinn in seiner Regierungserklärung im Januar 1963 auf die Idee des Großen Hessenplans zurück und erklärt ihn zum Kernstück seiner Regierungsarbeit.

Vertrauenssprache mit den Stimmen der SPD

Der Regierung wird nach einer parlamentarischen Aussprache zur Regierungserklärung Zinns mit 44 von 80 Stimmen das Vertrauen des Landtags ausgesprochen. Bei der Abstimmung enthalten sich die Fraktionsmitglieder der Christdemokraten und die der Heimatvertriebenen und Entrechteten. Die Abgeordneten der FDP stimmen gegen das Vertrauensvotum.
(KU)


  1. Die für das neue Wahlgesetz erforderliche Verfassungsänderung von 1950 beseitigte die Bindung des Gesetzgebers an das Verhältniswahlrecht und ermöglichte eine größere Gestaltungsfreiheit beim Wahlsystem. Art. 75 und 137 der ursprünglichen Fassung der Hessischen Verfassung hatten zuvor allein das Verhältniswahlrecht bei Landtagswahlen festschrieben. Das neue Landeswahlgesetz sieht die Wahl der Abgeordneten im Verhältnis von 60 zu 40 nach Mehrheitswahlrecht zu Verhältniswahlrecht vor. Vgl. Landtagswahlgesetz vom 18.9.1950 (GVBl. S. 171). Die Abgeordnetenzahl sank gegenüber der Landtagswahl im Jahr 1946 von 90 auf 80.
  2. Wörtlich sagt Zinn: „Wir beabsichtigen keine Experimente. Wir sind weder Dogmatiker noch Utopisten. Die Politik der Regierung wird maßvoll sein. Sie wird sich Ziele setzen, die bei ernstem Wollen und einigermaßen günstigen Umständen erreichbar sind.“ Zitiert nach: Justus Franz Wittkop, Georg-August Zinn. Ein Staatsmann unserer Zeit, München u. a. 1962, S. 13.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Vorstellung des Kabinetts und Regierungserklärung des Ministerpräsidenten im Hessischen Landtag, 10. Januar 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/984> (Stand: 10.1.2022)
Ereignisse im Dezember 1950 | Januar 1951 | Februar 1951
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