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Entscheidung des hessischen Kultusministeriums zur Erteilung von Grabungsgenehmigungen in der Grube Messel, 27. Mai 1975

Das hessische Kultusministerium trifft in seiner Funktion als oberste Denkmalschutzbehörde des Landes die Entscheidung, dass für die Fossilienfundstätte Grube Messel bei Messel (etwa neun Kilometer nordöstlich von Darmstadt) „Grabungsgenehmigungen nach Paragraph 21 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes an Wissenschaftler vergeben werden können, wenn ihre fachliche Eignung sowie Dauer und Umfang der geplanten Grabungen vom Hessischen Landesmuseum, anerkannt wurden und die Eigentümerin der Grube, die Ytong AG, ihre Zustimmung gibt“.1

Allerdings wird die Genehmigung von der Beachtung einschränkender Auflagen abhängig gemacht. Eine Grabungserlaubnis muss beim Kultusministerium in Wiesbaden beantragt werden. Das Ministerium erteilt diese dann nach einer Begutachtung durch das Hessische Landesmuseum in Darmstadt und der Zustimmung der Ytong AG vorbehaltlich der Bedingung, daß die Einhaltung bestimmter Sicherheitsvorschriften gewährleistet ist. Aus Sicherheitsgründen darf die Grube Messel vorläufig von nicht mehr als jeweils 24 Personen betreten werden, Darüber hinaus ist nicht vorgesehen, Grabungsgenehmigungen an Privatpersonen zu erteilen. Das Bergamt Weilburg kann als zuständige Bergbaubehörde Anweisungen geben, die bei der Arbeit in der Grube zu berücksichtigen sind. Die bei den Grabungen gehobenen Fossilienfunde bleiben nach Paragraph 20 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes Eigentum des Grubenbesitzers, der Ytong AG. Sie können jedoch zur wissenschaftlichen Bearbeitung und zur Aufbewahrung vom Ausgräber in Besitz genommen werden. Bislang hat nur das Forschungsinstitut Senckenberg in Frankfurt am Main eine Grabungsgenehmigung beantragt. Diese wird einige Tage später, am 6. Juni, erteilt.
(KU)


  1. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4.6.1975, S. 27. Bereits im März 1975 hatten Mitarbeiter des Hessischen Landesmuseums und der Technischen Hochschule in Darmstadt damit begonnen, die in den Ölschieferablagerungen der Grube enthaltenen, rund 50 Millionen Jahre alten Fossilien zu bergen, da sich ein Verkauf des ehemaligen Tagebaus und seine zukünftige Nutzung als Abfalldeponie abzeichnet.
Belege
Empfohlene Zitierweise
„Entscheidung des hessischen Kultusministeriums zur Erteilung von Grabungsgenehmigungen in der Grube Messel, 27. Mai 1975“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4884> (Stand: 27.5.2022)
Ereignisse im April 1975 | Mai 1975 | Juni 1975
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