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Verabschiedung einer Vorläufigen Verfassung für den Freistaat Hessen, 20. Februar 1919

Die am 26. Januar 1919 gewählte erste verfassunggebende Volkskammer des Volksstaates Hessen (der Hessische Landtag) in Darmstadt verabschiedet in ihrer dritten Sitzung eine Vorläufige Verfassung des Freistaats Hessen (Notverfassung).1 Nach der Annahme der Verfassung tritt die bisherige Regierung zurück. Die Notverfassung dient nur als Behelf, da man in Hessen die Reichsverfassung abwarten will. Sie besitzt daher eine nur begrenzte Geltungsdauer, die mit der Verkündung einer endgültigen hessischen Verfassung enden soll. Diese hat spätestens am 1. Januar 1920 in Kraft zu treten.

Bereits im April 1919 liegt ein Entwurf zur Landesverfassung vor, der sich mit wenigen Ausnahmen an die badische Verfassung vom 21. März 1919 anlehnt.2 Es dauert allerdings bis Oktober des Jahres, bis dieser Entwurf dem Hessischen Landtag vorgelegt wird. Nach dreitägiger Beratung (4., 5. und 9. Dezember 1919) wird der Entwurf von der Volkskammer angenommen und am 12. Dezember veröffentlicht.
(KU)


  1. Vgl. Verfassungen der Welt: Gesetz über die vorläufige Verfassung für den Freistaat (Republik) Hessen vom 20. Februar 1919 (eingesehen am 15.7.2020).
  2. Einige wenige Artikel, die nicht der Verfassung der Republik Baden entstammen, werden aus der württembergischem Verfassung (beschlossen am 26. April 1919) übernommen.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Verabschiedung einer Vorläufigen Verfassung für den Freistaat Hessen, 20. Februar 1919“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/506> (Stand: 20.2.2023)
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