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Verdunkelungsmaßregeln gegen Fliegerangriffe in der Darmstädter Zeitung, 1. Februar 1918

In der „Darmstädter Zeitung“ wird eine Anordnung zu Verdunkelungsmaßregeln gegen Fliegerangriffe veröffentlicht: „Nach § 2 der Bekanntmachung Großherz. Polizeiamt (...) sind Innenbeleuchtung der Wohnungen, der Wirtschaften, Vergnügungsstätten, Arbeitsräume usw. ferner alle Oberlichter, insbesondere der Fabriken mit Nachtbetrieb, durch Anbringen von Vorhängen aus dunklem Stoff oder Papier, Rollläden oder dunklem Anstrich derart abzublenden, dass ein Lichtschein aus den Gebäuden weder auf die Straße, noch in die Hofräume oder Gärten und nach oben dringen kann. Auf den Befolg der Vorschriften, der in der letzten Zeit wieder viel zu Wünschen übrig lässt, wird abermals hingewiesen, und zwar mit dem Bemerk, dass Fälle von Zuwiderhandlungen unnachsichtlich zur Anzeige gebracht werden.1 Der Aufruf folgt einer Bekanntmachung des 2. Septembers 1917 und gibt im Anschluss noch einige Tips zur erfolgreichen Abdunkelung: „Wo es an Stoffen und Läden fehlt, genügt an den Fenstern angebrachtes Papier von dunkler Farbe schon zu einer ausreichenden Abblendung. Außerdem ist es aber möglich, durch solches Papier, oder kleine Blech- und Stoffschirme, das Licht der Lampen einseitig in der Richtung nach den Fenstern hin sehr stark abzublenden, oder auch durch kegelförmige Lichterschirme nach allen Seiten hin abzuschließen.2 Bereits im Oktober 1917 gab es einen Aufruf im Darmstädter Tagblatt, die Verdunkelungsmaßregeln zu befolgen: „Am 2. ds. Mnts. abends zwischen 9 Uhr 15 und 10 Uhr 20 wurde ein Flug über der Stadt ausgeführt, um u.a. die Wirkung der Verdunkelung der Stadt zu prüfen. Dabei wurde festgestellt, dass die Abblendung der Innenbeleuchtungen der Wohnungen usw. noch vielfach ungenügend ist. Die Bevölkerung wird hierdurch nochmals aufgefordert, jetzt endlich die Vorschrift des § 2 der Bekanntmachung (...) genau zu befolgen und es nicht auf ein polizeiliches Einschreiten ankommen zu lassen, das empfindliche Strafen zur Folge haben würde.“3

Als Reaktion auf Luftangriffe Deutschlands auf Großbritannien, insbesondere London, ab dem Frühjahr 1917, beginnen die Briten ihrerseits mit dem Abwurf von Fliegerbomben auf Städte im Rhein- und Ruhrgebiet, entsprechend hat auch Darmstadt Bombardierungen zu fürchten.4 Die konsequente Verdunkelung schützt davor, als leicht erkennbares, da gut beleuchtetes Ziel für einen Luftangriff zu dienen.
(NT)


  1. Darmstädter Zeitung, 1.2.1918, Nr. 27, S. 132: Großherzogtum Hessen.
  2. Darmstädter Zeitung, 1.2.1918, Nr. 27, S. 132: Großherzogtum Hessen.
  3. Darmstädter Tagblatt, 9.10.1917, Nr. 279, S. 3: Stadt und Land.
  4. Wolfgang Schmidt, Luftkrieg, in: Gerhard Hirschfeld et. al. (Hrsg.): Enzyklopädie Erster Weltkrieg, Paderborn 2003, S. 688.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Verdunkelungsmaßregeln gegen Fliegerangriffe in der Darmstädter Zeitung, 1. Februar 1918“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3881> (Stand: 1.2.2023)
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