Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1396 November 21

Testamentarische Verfügung Hermanns von Löwenstein

Regest-Nr. 11485

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Stift Fritzlar. Pergament, Notariatsinstrument mit Signet des gen. Notars. Siegel 1 und 2 unter Pergamentschutzblatt anhängend.
Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 135 f. Nr. 297.
Regest
Fritzlar. - Der Notar Johann Wernekin von Fritzlar, Kleriker Mainzer Diözese, gibt eine notarielle Abschrift der testamentarischen Verfügung Hermanns von Löwenstein (gest. 1399 März 26), Kanonikers zu Fritzlar, über die von ihm jetzt bewohnte Kurie zu Fritzlar zugunsten des Dekans und Kapitels von Fritzlar. Diese Verfügung hat ihm Hermann in Gegenwart des Dekans Nikolaus, des Kantors Werner von Löwenstein und Kanonikers des Stiftes Fritzlar im Kapitelsaal des Stiftes übergeben und zu halten gelobt:
Hermann, Kanoniker des Stiftes Fritzlar, bestimmt, damit nach seinem Tod über die von ihm jetzt bewohnte Kurie auf dem Friedhof zu Fritzlar, die zwar dem Stift gehört und von der an Dekan und Kapitel ein jährlicher Zins von 12 Schillingen hessischer Pfennige gezahlt wird, an der ihm aber wegen Reparaturen und Bezahlung eines anderen darauf ruhenden Zinses ein gewisses Recht zusteht, nicht zwischen dem Dekan und dem Kapitel oder einzelnen Kanonikern nach seinem Tod Streit entsteht, daß die Kurie jeweils bei Freiwerden zunächst dem Dekan, dann dem Scholaster, dann dem Kantor und schließlich dem ältesten Kanoniker zum lebenslänglichen Besitz durch das Stift zum Kauf für 60 Pfund hessischer Pfennige angeboten werden soll. Das Kapitel hat die Kaufsumme in jährliche Gefälle anzulegen, von denen die Hälfte zu seinem, seines Bruders, des Kantors Werner, seiner anderen Brüder und Schwestern, ihrer Vorfahren und ihrer verstorbenen Getreuen Seelenheil, die andere zur Gestaltung des durch ihn hiermit im Stift Fritzlar eingerichteten Festes Visitatio Mariae (Juli 2) verwendet werden sollen. Dekan und Kapitel sollen die Käufer schwören lassen, daß sie die Kurie in guten baulichen Stand halten werden. Falls es nach dem Tod des Ausstellers seinem Bruder Werner zukommt, die Kurie zu besitzen, so ist er als erster zu berücksichtigen.
Siegler: 1. Kantor Werner von Löwenstein, 2. der Aussteller.
Zeugen: Konrad Reynberti von Wolfhagen (Wolphain), Albert Gerlaci von Gudensberg (Gudinsberg), Altaristen zu Fritzlar.
1396 ... 21. die mensis novembris ...
Nachweise

Weitere Personen

Wernekin, Johann, Notar · Löwenstein, Hermann von, Kanoniker in Fritzlar · Frizlar, Dekane, Nikolaus · Löwenstein, Werner von, Kantor in Fritzlar · Reynberti, Konrad, aus Wolfhagen, Altarist in Fritzlar · Gerlaci, Albert, aus Gudensberg, Altarist in Fritzlar

Weitere Orte

Fritzlar · Mainz, Diözese · Fritzlar, Kurie auf dem Friedhof · Fritzlar, Stift · Wolfhagen · Gudensberg · Fritzlar, Altaristen

Sachbegriffe

Notare · Kleriker · Diözesen · Testamente · Kurien · Dekane · Stifte · Kapitel · Kapitelsäle · Kanoniker · Friedhöfe · Kurien · Zinsen · Währungen, Hessische Pfennige · Reparaturen · Instandhaltungsverpflichtungen · Gefälle, jährliche · Verkäufe · Seelstiftungen · Feste, kirchliche · Altaristen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

UB Löwenstein

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11485 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11485> (Stand: 18.04.2024)