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Landtagsausschuss billigt das neue Wahlgesetz, 1. Juli 1954

Der Hauptausschuss des Hessischen Landtages nimmt mit den Stimmen der SPD und des Gesamtdeutschen Blocks den Entwurf zum neuen Wahlgesetz an. CDU und FDP enthalten sich ihrer Stimme. Seitens der Opposition wird besonders die Erhöhung der Abgeordnetenzahl von 80 auf 96 kritisiert. Ebenso fordert diese – allerdings vergeblich –, die Bundeswahlkreise zu übernehmen, die Zahl der Unterschriften für Wahlvorschläge von noch nicht im Landtag vertretenen Wählergruppen auf hundert zu erhöhen und Stellvertreter wählen zu lassen, die beim Ausscheiden von Abgeordneten nachrücken sollen. Der angenommene Entwurf sieht folgendes vor: Die Parteien müssen in allen 48 Wahlkreisen eigene Kandidaten aufstellen. Eine Sicherungsklausel wurde vom Hauptausschuß in den Gesetzentwurf eingefügt, nach der Wahlvorschläge in Fällen von höherer Gewalt oder menschlichem Versagen auch nach der vom Entwurf vorgesehenen Frist noch eingereicht werden können. Somit wird der Entwurf klar vom Verhältniswahlrecht getragen.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Landtagsausschuss billigt das neue Wahlgesetz, 1. Juli 1954“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5130> (Stand: 1.7.2020)
Ereignisse im Juni 1954 | Juli 1954 | August 1954
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