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Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

Billigung des Soldatengesetzes durch den Bundesrat, 16. März 1956

Der Bundesrat billigt bei seiner 155. Sitzung, die ausnahmsweise im Schöneberger Rathaus in Berlin stattfindet, das „Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten“ (Soldatengesetz – SG). Das dafür notwendige Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes,1 das zur Regelung der mit den Streitkräften verbundenen Fragen mehrere Artikel zu wesentlichen Grundrechten ergänzt und erweitert, wird von den Mitgliedern der Landesregierungen einstimmig angenommen. Durch die Billigung dieser beiden Gesetze durch den Bundesrat ist die verfassungsmäßige Grundlage für den Aufbau der Bundeswehr in Westdeutschland geschaffen. Für das Land Hessen begrüßt Ministerpräsident Zinn (1901–1976; SPD) ausdrücklich das Gesetz zur Verfassungsergänzung und die damit verbundene Implementierung der sogenannten „Wehrverfassung“ in das Grundgesetz. Er unterstreicht in seinem Redebeitrag jedoch, dass diese Zustimmung der hessischen Landesregierung „kein Ja zur Wiederbewaffnung selbst“ und keine Befürwortung des Soldatengesetzes bedeute. Zugleich verzichte die hessische Landesregierung aber darauf, durch einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses das Soldatengesetz zu blockieren, da dieser Antrag keine Aussicht auf Erfolg habe. Das Soldatengesetz bedarf formell nicht der Zustimmung des Bundesrates. Zinn erklärt dazu: „Wir halten es jedoch für erforderlich, unseren ablehnenden Standpunkt ausdrücklich zu erklären.“ Das Soldatengesetz diene unmittelbar der Erfüllung der Pariser Verträge, an deren Ablehnung die Hessische Landesregierung weiterhin festhalte. Der mit den Pariser Verträgen eingeschlagene Weg führe nicht zu dem Ziel der Wiedervereinigung, „das bei Tag und Nacht die deutsche Hauptsorge sein muß“, und vertiefe die Spaltung des geteilten Landes. Zinn hatte sich im Januar 1955 auch persönlich durch die Mitunterzeichnung des „Deutschen Manifests“ gegen den Abschluss der Pariser Verträge und die damit verbundene Wiederbewaffnung Deutschlands ausgesprochen (vgl. Sozialdemokraten unterzeichnen „Deutsches Manifest“ gegen Wiederbewaffnung, 29. Januar 1955).
(KU)


  1. Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes, vom 19. März 1956, BGBl I, S. 111.
Belege
  • Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.3.1956, S. 1: Ausdruck der Verbundenheit mit Berlin: Die Sitzung des Bundesrates / Das Soldatengesetz und die Wehrergänzungen können verkündet werden
Weiterführende Informationen
  • Sitzungsbericht der 155. Sitzung des Bundesrates in Berlin-Schöneberg, Rathaus, am 16. März 1956 = Sitzungsbericht Nr. 155, ausgegeben in Bonn am 20. März 1956, online abrufbar als PDF-Dokument (eingesehen am 26.6.2018)
Empfohlene Zitierweise
„Billigung des Soldatengesetzes durch den Bundesrat, 16. März 1956“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5395> (Stand: 16.3.2022)
Ereignisse im Februar 1956 | März 1956 | April 1956
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