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Deutsche Wählergesellschaft drängt auf Ausführungsbestimmungen zum Volksbegehren, 19. Dezember 1949

Die Deutsche Wählergesellschaft erneuert ihre Forderungen an den Hessischen Landtag, endlich ein Ausführungsgesetz über das Verfahren des in der Hessischen Verfassung vorgesehenen Volksbegehrens zu verabschieden. Landtagspräsident Otto Witte (1884–1963; SPD) hat der Wählergesellschaft mitgeteilt, er habe ihre Forderung an den Hauptausschuss des Landtags überwiesen. Der Hauptausschuss habe jedoch zwei bereits 1947/48 zum gleichen Gegenstand eingebrachte Anträge zu einem Ausführungsgesetz zurückgestellt. Daraufhin wendet sich das Politische Büro der Deutschen Wählergesellschaft nun an die Hessische Landesregierung und bittet Ministerpräsident Christian Stock (1884–1967; SPD) in einem Schreiben dringend darum, die Arbeit an diesem Gesetz zu beschleunigen. In Hessen hätten 10.000 Wahlberechtigte eine Initiative zu einem Volksbegehren unterschrieben und nach mehr als drei Jahren des Bestehens der Verfassung ein Recht darauf, deren Möglichkeiten zu nutzen.1
Zur Antwort Ministerpräsident Stocks siehe 7. Januar 1950.
(OV)


  1. Im Hintergrund steht das Bestreben der Deutschen Wählergesellschaft, über ein Volksbegehren das in der hessischen Verfassung verankerte Verhältniswahlrecht bei den Wahlen zum Hessischen Landtag anzugreifen. Die Deutsche Wählergesellschaft ist eine überparteiliche Vereinigung, die sich zum Ziel gesetzt hat, gegen das 1946 angenommene Verhältniswahlrecht und für die Einführung des Personen- und Mehrheitswahlrechts zu werben.
Belege
  • Frankfurter Zeitung, 20.12.1949
Empfohlene Zitierweise
„Deutsche Wählergesellschaft drängt auf Ausführungsbestimmungen zum Volksbegehren, 19. Dezember 1949“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3831> (Stand: 3.8.2020)
Ereignisse im November 1949 | Dezember 1949 | Januar 1950
Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.So.Mo.Di.Mi.Do.Fr.Sa.
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