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Grabdenkmäler

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Irmel von Cleen und Hans IV. von Frankenstein 1533, 1558, Burg Frankenstein

Burg Frankenstein · Gem. Mühltal · Landkreis Darmstadt-Dieburg | Historisches Ortslexikon
Standort | Merkmale | Beschreibung | Inschrift | Nachweise | Zitierweise
Standort

Standort:

Burg Frankenstein

Gebäude / Areal:

Burg Frankenstein, Kapelle

Angaben zum Standort:

Das zweiachsige Ädikula-Epitaph steht heute innen an der Nordwand der Kapelle. Es befand sich ursprünglich in der Dreifaltigkeitskirche von Darmstadt-Eberstadt und wurde 1850 auf die Burg gebracht.

Merkmale

Datierung:

1533 (6. November), 1558

Typ:

Epitaph

Material:

roter Sandstein

Erhaltung:

erhalten

Größe:

188 x 197 cm (B x H)

Größe der Buchstaben:

4 cm

Beschreibung

Beschreibung:

Das heutige Erscheinungsbild entspricht nicht mehr dem Originalzustand, da sich die jetzt über den Figuren angebrachten Inschriftentafeln ursprünglich in der Sockelzone befanden.1)

Die beiden Verstorbenen knien vom Betrachter aus gesehen nach rechts gewendet in zwei Muschelnischen, die von Halbsäulen begrenzt werden. Die Frau trägt eine Haube und einen weiten Mantel. Um ihr Handgelenk hängt der Rosenkranz, und in den Händen hält sie ein Gebetbuch. Rechts kniet der vollgerüstete, barhäuptige Ritter in Gebetshaltung. Der Helm steht vor seinen Knien. An den drei Halbsäulen hängen insgesamt vier Wappen, und zwar an den äußeren je eins und an der mittleren zwei. Sie sind in einer Linie angeordnet und zeigen die Ahnenwappen der Verstorbenen. An den beiden äußeren Halbsäulen sind zudem noch die Vollwappen der Verstorbenen angebracht. Als Aufsatz dienen heute die beiden Inschriftentafeln mit den Grabinschriften (A) und (B).

Das Denkmal entstand 1533 im Todesjahr Irmels von Cleen. Die Inschrift für Hans IV. wurde bereits zu dieser Zeit ausgeführt, für den Nachtrag seiner Sterbedaten sparte man jedoch Platz aus. Für die Jahresangabe verwendete man allerdings die ungewöhnliche Formulierung Anno domini 1533 vnd. Danach sollte offenbar die Zahl folgen, die zusammen mit 1533 das Todesjahr von Hans ergeben hätte, also 25, da Hans 1558 starb. Stattdessen brachte man aber das eigentliche Sterbejahr 58 an, ohne die früher gewählte Konzeption zu berücksichtigen. Das Tagesdatum wurde nicht nachgetragen.


  1. Bronner 38-41; Esselborn, Der Frankenstein 362.

Geschlecht, Alter, Familienstand:

weibliche Person(en) · Ehepaar · männliche Person(en)

Stand:

Adlige

Enthaltene Wappen:

Cleen;

Frankenstein;

Cleen, Echter von Mespelbrunn2) Frankenstein, Kronberg (Kronenstamm)3)


  1. Ein Schrägbalken, belegt mit drei Ringen.
  2. Geviert: 1. eine Laubkrone, 2/3. Eisenhutfeh (in zwei Reihen), 4. leer.

Dargestellte Personen:

Irmel von Cleen und ihr Mann Hans IV. von Frankenstein.

Hans IV. war ein Sohn Conrads VI. von Frankenstein und der Apollonia von Kronberg. Seine Frau Irmel war eine Tochter Gottfrieds von Cleen und der Margarete Echter von Mespelbrunn.4)

Das Epitaph ist als "Ewige Anbetung" gestaltet. Die beiden Figuren waren in ihrer ursprünglichen Aufstellung vermutlich auf den Hauptaltar oder auf das Sakramentshaus ausgerichtet. Daraus erklärt sich auch die ungewöhnliche Anordnung, bei der sich die Frau auf der vom Betrachter aus gesehen linken Seite des Denkmals befindet, die üblicherweise dem Mann vorbehalten ist. In diesem Fall hatte die Anordnung ihren Grund darin, daß der Mann näher zum Altar und zum Sakramentshaus hin plaziert werden sollte.


  1. Möller, Stamm-Tafeln AF#moeller19221 S. I, Taf. XXVII.
Inschrift

Umschrift:

A -- Anno · 1 · 5 · 3 · 3 vff dornstags nach / allerheiligen tag ist die Edel vnd / Erbar fraw yrmel von francke(n)ste(n) / geborn von klee die Letzst des ge/geschlechts versch(ieden) der sele(n) gott gnadt

B -- Anno dom(in)i · 1 · 5 · 3 · 3 · vnd <58> / vff <. . .> tag ist gestarben / der Ernvest hans zv franck(en)/stein des sellen gott genadtt

Schrift:

Gotische Minuskel mit Versalien

Nachweise

Literatur:

  • Bronner, Odenwaldburgen II 41 mit Abb.

Sachbegriffe:

Wappen · Ehepaare · Frauen · Männer · Adlige

Wappen:

Cleen · Frankenstein · Echter von Mespelbrunn · Mespelbrunn, Echter von · Kronberg (Kronenstamm)

Bearbeitung:

Die Inschriften der Stadt Darmstadt und der Landkreise Darmstadt-Dieburg und Groß-Gerau. Gesammelt und bearbeitet von Sebastian Scholz (Die Deutschen Inschriften 49), 1999, S. Nr. 166.

Zitierweise
„Irmel von Cleen und Hans IV. von Frankenstein 1533, 1558, Burg Frankenstein“, in: Grabdenkmäler <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/gdm/id/56> (Stand: 5.4.2005)