Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe

Erste Sitzung der Handwerkskammer im Großherzogtum, 25. Mai 1900

In Darmstadt findet die erste Sitzung der neu gegründeten Handwerkskammer für das Großherzogtum Hessen statt.

Die 1900 einsetzende Gründung von Handwerkskammern in Deutschland, deren Hauptaufgaben in der Förderung der Interessen des Handwerks, dem Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerkszweige und ihrer Organisationen, der Schlichtung bei Konflikten, der Unterstützung von Behörden, der Führung der Handwerksrolle, sowie der Regelung von Ausbildung- und Prüfungsordnungen bestehen, geht auf das 1897 verabschiedete Handwerkergesetz zurück. Mit der „Novelle zur Gewerbeordnung“ erlangte das Handwerk eine staatlich anerkannte berufsständische Organisationsstruktur und damit ein lang ersehntes Ziel, für das der „Allgemeine Deutsche Handwerkerbund“ seit seiner Gründung 1882 beharrlich eingetreten war. Mit dem Gesetz wurde (eine bis heute – 2012 – bestehende) Zweiteilung der Handwerksvertretung eingeführt, bei der die für die fachliche Vertretung zuständigen Innungen erheblich gestärkt wurden: ihre Gründung wird staatlich gefördert und sie können in ihrem Bezirk einen Innungszwang erwirken1, sofern sich die Mehrheit aller beteiligten Gewerbetreibenden dafür ausspricht. Damit werden die Innungen zur ordnenden Kraft in ihrem Berufszweig. Die daneben errichteten Handwerkskammern fungieren als Institutionen des gesamten Handwerks eines Bezirkes, vertreten die wirtschaftspolitischen Interessen des Handwerks und führen die Aufsicht über das von den Innungen verwaltete Lehrlings- und Prüfungswesen. Sowohl Innungen als auch Handwerkskammern führen zur Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben Ausschüsse ein. Ferner bietet ihre Organisationsstruktur die Möglichkeit, durch überregionale Zusammenschlüsse die Interessen des Handwerks erstmals auch reichsweit zu koordinieren.2

Die Novelle vom 26. Juli 1897, mit der die eigentlichen Voraussetzungen zur Gründung von Handwerkskammern (von denen von April 1900 an im gesamten Deutschen Reich insgesamt 71 entstehen) geschaffen wurden, besitzt reichsweit Gültigkeit und trat am 1. April 1900 in Kraft. Nahezu zeitgleich mit der Darmstädter Kammer konstituieren sich auch Handwerkskammern in Wiesbaden und Kassel.
(KU)


  1. Dadurch, dass die Gewerbetreibenden eines Bezirks nunmehr die Möglichkeit bekommen, die Schaffung von Zwangsinnungen zu beschließen, können sie – wie früher die Zünfte – die Zahl der Meister innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs begrenzen.
  2. Vgl. Johannes U. Müller/IKK-Bundesverband Bergisch Gladbach (hrsg. Körperschaft), Gesunde Solidarität, solidarische Gesundheit. Die Innungskrankenkassen gestern und heute, Bergisch Gladbach 2007, S. 44.
Belege
Weiterführende Informationen
  • HeBIS Jahresbericht der Handwerkskammer zu Darmstadt, Darmstadt, 1900/02(1902) – 1913(1914)
  • Das Handwerksgesetz vom 26. Juli 1897: Anregungen zur Anwendung in der Praxis ; Zum Gebrauche für Vorstände und Mitglieder […]. Zusammengest. vom Sekretariat des Central-Ausschusses vereinigter Innungsverbände Deutschlands, Berlin 1897.
Empfohlene Zitierweise
„Erste Sitzung der Handwerkskammer im Großherzogtum, 25. Mai 1900“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/253> (Stand: 22.7.2022)
Ereignisse im April 1900 | Mai 1900 | Juli 1900
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