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Urteil des 2. Senats des Volksgerichtshofs gegen den Buderus-Arbeiter Erich Deibel, 6. Juni 1942

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Notiz des Wetzlarer Anzeigers vom 17. August 1942

Arbeiter aus Wetzlar „wegen Begünstigung des Feindes“ zum Tode verurteilt, 6. Juni 1942

Der Buderus-Arbeiter Erich Deibel aus Wetzlar wird „wegen Begünstigung des Feindes in Verbindung mit Vorbereitung zum Hochverrat und einem Rundfunkverbrechen“ vom 2. Senat des Volksgerichtshofs zum Tode verurteilt. Dem 1907 geborenen Deibel wird vorgeworfen, während der Nachtschicht in den Buderus-Werken in Wetzlar vom 21. zum 22. Juli 1941 staatsfeindliche Parolen an die Wand und die Tür einer Werkstoilette geschrieben zu haben. Dabei soll er drei Pfeile, das heißt das Zeichen der verbotenen Eisernen Front, die Worte „Frei Heil“ sowie die Parole „Arbeiter helft Rußland – streikt – auf für die KPD“ sowie einen Sowjetstern mit Hammer und Sicheln angemalt zu haben. Außerdem wirft man ihm vor, mit seinem Radiogerät Feindsender gehört zu haben.

Obwohl mehrere Zeugen aussagen, dass die Aufschriften in der Toilette nicht vor 9:30 Uhr am 22. Juli angebracht worden seien, wird Deibel zum Tode verurteilt und am 15. August 1942 in Berlin-Plötzensee hingerichtet.
(OV)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Arbeiter aus Wetzlar „wegen Begünstigung des Feindes“ zum Tode verurteilt, 6. Juni 1942“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/2985> (Stand: 6.6.2022)
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