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Eingabe der Landesregierung an den Staatsgerichtshof bezüglich der Klage der FDP, Dezember 1951

Die hessische Landesregierung richtet eine Eingabe an den Staatsgerichtshof. Die Eingabe weist die erneute Klage der FDP, die auf Wiederaufnahme des Verfahrens um Artikel 41 beim Staatsgerichtshof plädiert, als unbegründet zurück. Sie begründet ihren Antrag damit, dass dem Laien die in der Klageschrift der FDP genannten Gründe für die Wiederaufnahme des Verfahrens sinnlos erscheinen müssten. Der angeführte Klagegrund der FDP, dass nach den Beratungen der Landesversammlung der Wortlaut des Artikels 41 nochmals abgeändert worden sei, wird von der SPD als geringfügige Formalität gewertet, da sich am inhaltlichen Gehalt des Artikels nichts verändert habe.
(MB)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Eingabe der Landesregierung an den Staatsgerichtshof bezüglich der Klage der FDP, Dezember 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3973> (Stand: 1.4.2019)
Ereignisse im November 1951 | Dezember 1951 | Januar 1952
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