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Regierungspräsidium Kassel prüft Antrag auf Dienststrafverfahren gegen Marburgs Bürgermeister Daub, 24. Juli 1961

Beamte des Regierungspräsidiums in Kassel beginnen mit der Prüfung eines vom Stadtparlament der Universitätsstadt Marburg mehrheitlich befürworteten Antrags auf Einleitung eines Dienststrafverfahrens gegen den seit März 1959 amtierenden Bürgermeister der Stadt, Gerhard Daub (1928–1993; FDP). Daub, der neben seinem Amt in Marburg auch den Vorsitz des FDP-nahen Jugendverbandes „Deutsche Jungdemokraten“ bekleidet, sieht sich Vorwürfen ausgesetzt, seine Amtspflichten gröblich verletzt zu haben. So soll er an einem Drittel aller Arbeitstage, „ohne Dienstbefreiung oder Urlaub zu beantragen“, nicht in seinen Diensträumen im Rathaus erschienen sein. Als Rechtsdezernent habe er in den vergangenen zwei Jahren nicht ein einziges Mal die Stadt Marburg vor Gericht vertreten. Der Beschuldigte, der seinerseits eine Entgegnungsschrift an das Regierungspräsidium gerichtet hat, wird von seinen Parteifreunden gegen die Vorwürfe verteidigt.

Am 23. März 1962 wird Daub in zweiter Abstimmung1 wegen grober Vernachlässigung seiner Dienstpflichten und fehlender Kooperationsbereitschaft gegenüber dem Magistrat von der Marburger Stadtverordnetenversammlung mit 29 von 35 Stimmen vorzeitig aus seinem Amt entlassen.
(KU)


  1. Die Marburger Stadtverordnetenversammlung hatte sich am Freitag, den 9. Februar mit 30 von 35 Stimmen im ersten Wahlgang für den von SPD und CDU gestellten Antrag auf Abberufung des Bürgermeisters ausgesprochen. Das zweistufige Verfahren wird in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vorgeschrieben.
Belege
Empfohlene Zitierweise
„Regierungspräsidium Kassel prüft Antrag auf Dienststrafverfahren gegen Marburgs Bürgermeister Daub, 24. Juli 1961“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4902> (Stand: 24.7.2022)
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