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Anordnung des Frankfurter Polizeipräsidenten gegen dauerhaftes Beflaggen der Häuser, 11. September 1914

Sich auf eine Bekanntmachung des Polizeipräsidenten Karl Rieß von Scheuernschloß (1863–1948; im Amt seit 25. Mai 1911) beziehend, teilt die „Frankfurter Zeitung“ mit, dass das dauerhafte Beflaggen der Häuser in Frankfurt am Main nicht gestattet ist. Vielmehr werde das Hissen der Flaggen im Falle günstiger Kriegsnachrichten für den Tag, an dem diese gemeldet werden, gestattet. Verstöße gegen diese Regelung würden als Übertretung des Paragraph 3 der Frankfurter Straßenpolizeiordnung vom 20. Juli 1905 angesehen.

Die am 6. September in voller Breite anlaufende Gegenoffensive der französischen und britischen Truppen hatte wenige Tage zuvor den deutschen Vormarsch im Westen gestoppt und zwang die 1. und 2. Armee am 9. September sogar zum taktischen Rückzug an die Aisne, nachdem starke alliierte Kräfte gegen Mittag des 8. Septembers 1914 in eine etwa 40 Kilometer breite Lücke zwischen den beiden deutschen Armeen hinein gestoßen waren. Dieser Verlauf der Kriegshandlungen („Erste Marneschlacht“ östlich von Paris vom 5. bis 12. September) bedeutete das Scheitern des 1905 vom Chef des Generalstabs der Armee Alfred Graf von Schlieffen (1833–1913) vorgelegten, und von seinem Amtsnachfolger Helmuth Graf von Moltke (1848–1916) verfeinerten Plans, die französischen Streitkräfte zangenartig zu umfassen und in kürzester Zeit zu besiegen.
(KU)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Anordnung des Frankfurter Polizeipräsidenten gegen dauerhaftes Beflaggen der Häuser, 11. September 1914“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3873> (Stand: 11.9.2022)
Ereignisse im August 1914 | September 1914 | Oktober 1914
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