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Königsteiner Entwurf der Verfassung einer konstitutionellen Demokratie in Hessen, Juli 1946

Das verfassungspolitische Programm des hessischen Ministerpräsidenten Karl Geiler, das dieser anlässlich der Eröffnung des Vorbereitenden Verfassungsausschusses am 12. März 1946 dargelegt hat, fließt maßgeblich in den sogenannten Königsteiner Entwurf einer konstitutionellen Demokratie ein. Unter konstitutioneller Demokratie verstehen die beiden Autoren des Entwurfes, die christdemokratischen Außenseiter Ulrich Noack und Paul Kremer, ein Gegenmodell zur parlamentarischen Mehrheitsdemokratie, das der vermeintlich drohenden Maßlosigkeit von Parlament und Parteien einen Riegel vorschieben soll. Das Konzept sieht in staatsrechtlicher Hinsicht vor allem die Teilung der gesetzgebenden und der ausführenden Gewalt (Berding, S. 45) vor, und zwar durch Einrichtung einer berufsständisch besetzten Zweiten Kammer und Schaffung des Amtes eines Staatspräsidenten. Weitere Besonderheiten des Königsteiner Entwurfs sind seine christliche Wertbindung und die Idee der Sozialpartnerschaft.
Obwohl eine gekürzte und überarbeitete Fassung des Königsteiner Entwurfs Eingang in den Wiesbadener Verfassungsentwurf der CDU findet, gehen die Pläne von Noack und Kremer – vor allem hinsichtlich der Gewaltenteilung – vielen Christdemokraten zu weit, weshalb ihr Einfluss letztlich überschaubar bleibt.
Ulrich Noack begründet 1948 den überparteilichen und auf die Neutralität Deutschlands zwischen den beiden Machtblöcken des Kalten Krieges ausgerichteten Nauheimer Kreis.
(CP)

Belege
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Empfohlene Zitierweise
„Königsteiner Entwurf der Verfassung einer konstitutionellen Demokratie in Hessen, Juli 1946“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3575> (Stand: 26.10.2022)
Ereignisse im Juni 1946 | Juli 1946 | August 1946
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