Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Verbot der uniformierten Aufmärsche in Hessen, 15. August 1930
Der hessische Innenminister Wilhelm Leuschner (1890–1944; SPD) verbietet alle uniformierten Aufmärsche von NS- und KP-Organisationen. Ein Uniformverbot hatte in Preußen bereits seit dem 11. Juni existiert. Am 19. Juni 1930 hatte sich Leuschner noch gegen eine Umsetzung in Hessen ausgesprochen, denn dies würde „den Nationalsozialisten eine Bedeutung beimessen, die ihnen gegenwärtig in Hessen nicht beigemessen werden kann“1, und würde eher gegenteilige Folgen haben.
Aufgrund mangelnder Konsequenz erweist sich das Verbot denn auch als wenig wirksam gegen die hessischen Nationalsozialisten. Eine Fotografie zeigt einen Aufmarsch der Marburger SA im Juli 1930 in weißen Hemden mit dem Schriftzug „Nun erst recht!“. (JH)
- HV Nr. 141, 20.6.1930, zitiert nach Schön, Die Entstehung des Nationalsozialismus in Hessen, S. 173 ↑
- Belege
- Schön, Die Entstehung des Nationalsozialismus in Hessen, Meisenheim am Glan 1972, S. 173
- Empfohlene Zitierweise
- „Verbot der uniformierten Aufmärsche in Hessen, 15. August 1930“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/676> (Stand: 2.7.2023)