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Deportation von Tausenden polnischer Staatsbürger jüdischen Glaubens, 27. - 28. Oktober 1938

In der Nacht vom 27. auf den 28. Oktober werden schätzungsweise 17.000 im Deutschen Reich ansässige Juden polnischer Staatsangehörigkeit in das polnisch-deutsche Grenzgebiet deportiert, darunter auch zahlreiche Menschen aus Hessen. Allein in Frankfurt am Main werden etwa 2.000 jüdische Mitbürger Opfer dieser Zwangsmaßnahme, die die meisten Betroffenen völlig unvorbereitet trifft.

Anlass für die Deportation tausender polnischer Staatsbürgern aus dem Deutschen Reich ist ein am 25. März 1938 erlassenes Gesetz der polnischen Regierung, das es ermöglicht, allen länger als fünf Jahre ununterbrochen im Ausland lebenden polnischen Staatsangehörigen die Staatsbürgerschaft zu entziehen. Die Maßnahme ist in Zusammenhang mit der ständigen Erhöhung des auf die Juden im Deutschen Reich ausgeübten Drucks zu sehen, Deutschland zu verlassen. Polen, das möglichst eine massenhafte Remigration der im Ausland ansässigen jüdischen Staatsbürger verhindern will, erschwerte daraufhin seinerseits seit Beginn der 1930er Jahre deren Rückkehr. Nach dem Mitte März 1938 erfolgten „Anschluss“ Österreichs, wo sich insbesondere in Wien abermals zahlreiche jüdische Auslandspolen aufhalten, verschärft sich die Situation akut. Die polnische Staatsführung verabschiedet nicht nur das genannte Gesetz, sondern droht Mitte Juni all jenen österreichischen Juden, die trotz aberkannter Staatsbürgerschaft auf illegalem Wege auf polnisches Territorium zurückkehren, mit der sofortigen Inhaftierung im Gefangenen- und Konzentrationslager Bereza Kartuska (Miejsce Odosobnienia w Berezie Kartuskiej). Am 6. Oktober verhängt die polnische Regierung eine finale Frist: alle im Ausland lebenden Bürger, die ihre Pässe nicht bis 29. Oktober verlängert haben, verlieren mit Wirkung zum Monatsende ihr Staatsbürgerschaft.

Deutschland fordert daraufhin die polnische Regierung am 26. Oktober ultimativ auf, auch zukünftig die Inhaber polnischer Pässe ohne Sichtvermerk (Visum) einreisen zu lassen; andernfalls werde man die in Deutschland befindlichen polnischen Juden noch vor Inkrafttreten des Gesetzes abschieben. 1933 besaßen von den annähernd 500.000 in Deutschland lebenden Juden (Zählung ohne sogenannte Halbjuden, Vierteljuden und Dreivierteljuden) 98.747 einen ausländischen Pass. 56.480 der in Deutschland lebenden Auslandsjuden stammten aus Polen, etwa vierzig Prozent von ihnen waren durch das Gesetz vom März 1938 betroffen.
Die sogenannte Polenaktion steht in einem verhängnisvollen Zusammenhang mit den kurze Zeit später im ganzen Deutschen Reich stattfindenden Novemberpogromen, in deren Verlauf zwischen dem 7. bis 13. November 1938 etwa 400 Menschen ermordet, mehr als 1.400 Synagogen und Betstätten zerstört und ab dem 10. November schätzungsweise 30.000 jüdische Bürger in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern inhaftiert werden. Als Vorwand für die überwiegend von örtlichen NS-Parteifunktionären gelenkten Gewalttaten dient das Attentat des 1921 als Sohn polnisch-jüdischer Eltern in Hannover geborenen Herschel Feibel Grynszpan, der aus Verzweiflung über die Deportation seiner Eltern und Geschwister, die in der Nacht vom 27. auf den 28. Oktober aus Hannover an die Grenze nach Polen abgeschoben werden, am 7. November 1938 in Paris den deutschen Botschaftssekretär Ernst Eduard vom Rath (1909–1938) mit Pistolenschüssen tödlich verwundet.
(KU)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Deportation von Tausenden polnischer Staatsbürger jüdischen Glaubens, 27. - 28. Oktober 1938“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4594> (Stand: 15.8.2020)
Ereignisse im September 1938 | Oktober 1938 | November 1938
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