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Erste Reden von weiblichen Abgeordneten in der Hessischen Volkskammer, 6. Mai 1919

Nach der Einführung des Frauenwahlrechtes im Zuge der Novemberrevolution, der erstmaligen Beteiligung von Frauen an hessischen Landtagswahlen am 21. Januar 1919 und dem Einzug von fünf weiblichen Abgeordneten in die verfassunggebende „Volkskammer“ des Volksstaates Hessen am 13. Februar 1919, werden in der 19. Plenarsitzung die ersten Reden von den weiblichen Abgeordneten gehalten.

In der Debatte um einen Antrag der Zentrums-Abgeordneten Elisabeth Hattemer (1870–1948), die Berufung von Frauen in Regierungs- und Verwaltungsstellen betreffend äußern sich die Antragstellerin, die Demokratin Karoline Balser (1873–1928) und die Sozialdemokratin Anna Maria Rauck (1871–1953).

Elisabeth Hattemer hebt zu Beginn ihrer Ansprache hervor, dass der Krieg gezeigt hat, welch eine Bereicherung die Frau für den Staat darstellte – obwohl es ihr niemand zugetraut hat. Auch in der Nachkriegszeit wird es immer mehr Frauen in die Berufstätigkeit ziehen. Hattemer ist der Meinung, dass der Staat der „Frau nicht in Gleichmacherei mit dem Manne wahllos alle möglichen Poßten“ ermöglichen, sondern ihr die Berufe erschließen sollte, die „ihrer Eigenart besonders entsprechen“. Als zwei Schwerpunkte der Frau sieht sie das Bildungswesen und Fürsorgetätigkeiten. Mädchenschulen und der Ausbildung der Mädchen wird „man größere Aufmerksamkeit und Sorgfalt widmen müssen“. Sie sieht auch in der „obersten Schulbehörde“ eine Frau mitarbeiten, da diese das „Gemüts- und Seelenleben der Frauen kennt“. Es wäre dem Wohle des Gesamtstaates nur zuträglich, wenn Frauen in den Verwaltungseinrichtungen von „Frauenangelegenheiten“ mit einbezogen werden würden. Sie argumentiert, dass Frauen spezifische Eigenschaften hätten, die dem Staat zu Gute kommen und bezeichnet sie als Hüterin der Familie und auch als Hüterin der „großen Staatsfamilie“.

Als weitere wichtige Aufgabe des Staates nennt sie „die Einbußen an Menschenleben zu ersetzen und die Schädigung an Volkskraft rasch und sicher auszugleichen“. Die Rolle der Frau verortet sie auch da wieder im sozialen Bereich. Sie ist dafür, dass der Staat den organisatorischen Ausbau der Fürsorgetätigkeit mitträgt und insgesamt unter der Mitwirkung und Kontrolle einer Frau steht, da „ihr mitfühlendes Herz, ihr Rat und Urteil stehts das Richtige trifft und dem Volk vom größten Nutzen sein kann“. Für die konkrete organisatorische Umsetzung sieht sie entweder die Einrichtung von Frauenreferaten oder einer Frauenabteilung vor.

Zuletzt betont sie, dass der Antrag nicht allein die Interessen der Frau, sondern des gesamten Staates verfolgt: „Dieser Antrag dient nicht nur den berechtigten Interessen der Frau, sondern er kommt auch einem wirklichen Bedürfnis der Allgemeinheit in zweckdienlicher Weise entgegen.“1

Die Demokratin Karoline Balser eröffnet ihre Rede mit dem Hinweis, dass die gesamte hessische Frauenbewegung den Antrag unterstütze. Balser ist für die Einrichtung eines Frauendezernates, da es ihrer Meinung „ganz ausgeschlossen ist, uns da mit der Regierung nur in Form von Eingaben und auf schriftlichem Wege über unsere Wünsche auseinanderzusetzen. Wir wünschen, daß eine Frau ins Ministerium berufen wird – vielleicht mit dem Range eines Vortragenden Rats, die auf den verschiedenen Gebieten mitarbeitet und zugezogen wird, sobald es sich um Frauenfragen handelt“.

Die Frau, die in der Regierung künftig die Fraueninteressen vertreten würde, soll ihrer Meinung nach für drei Bereiche ansprechbar sein: Bildung, Gesundheit und Arbeit. „Wir hoffen, daß wir in Hessen eine Frau finden, die die Vorbildung als Lehrerin und zugleich die übrigen Fraueneigenschaften: die Eigenschaften der verheirateten Frau, die mütterlichen Eigenschaften usw. besitzt.“ Im Bereich der Bildung, sollen Frauen künftig leitende Positionen an Mädchenschulen übernehmen dürfen und ebenso an Knabenschulen Jungen jeglichen Alters unterrichten dürfen, „in den Fächern, in denen der Fraueneinfluß, der mütterliche Einfluß auf die Knabenerziehung dringend zu wünschen ist.“ Im Gesundheitsamt sieht sie vor allem die Abschaffung der Reglementierung der Prostitution als wichtigste Aufgabe der Frau. Durch diese sieht sie „unser Geschlecht nach wie vor erniedrigt [...], und alle Reden von Freiheit und Gleichstellung der Frau sind für uns in gewissem Sinne eine Farce, solange diese schmachvolle Einrichtung nicht beseitigt wird.“2

Die Sozialdemokratin Anna Maria Rauck hält die kürzeste Ansprache3 in dieser Sitzung und weist daraufhin, dass die sozialdemokratischen Frauen sich die Betätigung der Frauen in der Regierung und Verwaltungsgeschäften schon seit langer Zeit wünschen und schon seit geraumer Zeit für Gleichberechtigung eintreten. Rauck fordert, dass für die Besetzung des Frauendezernates nicht die Vorbildung, sondern die mitgebrachten Kenntnisse Voraussetzung sein sollten.4
(LV)


  1. Verhandlungen der Volkskammer der Republik Hessen im Jahre 1919. Erster Landtag. Protokolle, Bd. 1, Darmstadt 1919, S. 478-479.
  2. Verhandlungen der Volkskammer der Republik Hessen im Jahre 1919. Erster Landtag. Protokolle, Bd. 1, Darmstadt 1919, S. 479-480.
  3. Dies ist die einzige Rede, die Anna Maria Rauck während ihrer knapp zweijährigen Zeit im Hessischen Landtag hält.
  4. Verhandlungen der Volkskammer der Republik Hessen im Jahre 1919. Erster Landtag. Protokolle, Bd. 1, Darmstadt 1919, S. 480.
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Erste Reden von weiblichen Abgeordneten in der Hessischen Volkskammer, 6. Mai 1919“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5379> (Stand: 31.8.2022)
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