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Bekanntmachung der Darmstädter Regierung zum Erlass einer Amnestie, 15. November 1918

Erlass einer Amnestie im ehemaligen Großherzogtum Hessen, 15. November 1918

Die Regierung im ehemaligen Großherzogtum Hessen verkündet eine allgemeine Amnestie. Danach wird allen bereits verurteilten oder mit einem Strafbefehl versehenen Personen die Strafe erlassen, wenn sie noch nicht vollstreckt ist und höchstens drei Monate Gefängnis, drei Monate Festungshaft, Haft oder eine Geldstrafe von höchstens 1.000 Mark umfasst oder aus einem Verweis besteht. Bei noch nicht rechtskräftig gewordenen Strafen in dieser Höhe wird das Verfahren niedergeschlagen, wenn der Angeklagte keine Fortsetzung des Verfahrens wünscht. Die Amnestie erstreckt sich nicht auf Einziehungen.
(OV)

Belege
  • Hessisches Regierungsblatt, Nr. 27, 15.11.1918, S. 239
Empfohlene Zitierweise
„Erlass einer Amnestie im ehemaligen Großherzogtum Hessen, 15. November 1918“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3155> (Stand: 15.11.2020)
Ereignisse im Oktober 1918 | November 1918 | Dezember 1918
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